Bisher erlebten viele Flugpassagiere eine böse Überraschung: Hatten sie im Duty-Free-Shop in Übersee eine Flasche Schnaps oder eine grosse Parfumflasche gekauft, wurde diese bei der Sicherheitskontrolle am Umsteige-Flughafen beschlagnahmt. Grund dafür waren die strengen Regeln für Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck.
Bald vorbei mit strengen Flüssigkeits-Regeln
Neu ist das Umsteigen mit Flüssigkeiten aus dem Duty-Free-Shop erlaubt, wenn diese zusammen mit dem Kaufbeleg in einem versiegelten Sicherheitsbeutel transportiert werden.
Möglich macht dies eine weiterentwickelte Screen-Technologie, die bei den Sicherheitskontrollen eingesetzt wird: Die neuen Geräte sind in der Lage, rasch Flüssigkeiten auf ihre Gefährlichkeit zu untersuchen.
Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt ist es wahrscheinlich, dass aufgrund dieser Screen-Technologie die strengen Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck in wenigen Jahren abgeschafft werden. Vorderhand gilt aber weiter: Flüssigkeiten sind im Handgepäck nur in Behältern mit einem Volumen von maximal einem Deziliter erlaubt.
Zudem müssen sie in einem wiederverschliessbaren transparenten 1-Liter-Plastikbeutel verpackt sein. Ausnahmen gelten für flüssige Medikamente und Babynahrung, welche während des Fluges benötigt werden.