Wer derzeit über die Internetseite von Lufthansa einen Flug bucht, traut je nach Strecke und je nach Flugkategorie seinen Augen nicht. Denn es kann passieren, dass sich die Flugpreise während der Buchung scheinbar von alleine verändern. Ein Beispiel:
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Am vergangenen Freitag versuchte «Espresso» probehalber einen Flug von Zürich nach Hamburg zu buchen. Der Preis für den Hinflug belief sich ursprünglich auf 172.90 Fr. Wählte man dann den günstigsten Rückflug für 170.90, so stieg der Hinflugpreis auf 194.90 Fr. Bei einer Probebuchung veränderte sich sowohl der Preis des Hinflugs wie auch jener des Rückflugs.
Immerhin: Die Internetseite macht einen auf die Preisänderung aufmerksam. Sobald man auf den Rückflug klickt, erscheint ein Fenster, in welchem steht: «Entschuldigung. Der Preis für die zuerst ausgewählte Teilstrecke (Hinflug, Anm. d. Red.) hat sich durch Ihre jetzige Auswahl geändert.»
«Dies sollte nicht vorkommen»
«Espresso» zeigt Lufthansa mehrere Beispiele und bittet um ein Telefon-Interview. Lufthansa will aber nur schriftlich Stellung nehmen und schreibt, es handle sich um ein technisches Problem. «Dies sollte […] nicht vorkommen, da sich natürlich die ausgewählten Flüge und Tarife im Buchungsverlauf nicht eigenständig preislich verändern dürfen. Wir arbeiten mit allen Kräften an der Behebung dieses Fehlers.» Auf Nachfrage konkretisiert ein Sprecher der Gesellschaft, man vermute, dass es mit verschiedenen Computer-Systemen zu tun habe, die interagierten. Wann das Problem behoben sei, könne man derzeit noch nicht sagen.
Keinen Anspruch auf günstigeren Flug
Die Fluggesellschaft betont, diese Preisänderungen hätten nicht System – und es handle sich um ein Problem, das sehr selten vorkomme. Erst durch «Espresso» sei man darauf aufmerksam geworden, sagt der Sprecher weiter. Lufthansa empfiehlt Kundinnen und Kunden, bei denen das Problem auftaucht, sich bei der (kostenpflichtigen) Kundenhotline zu melden.
Wirtschaftsrechts-Experten sprechen gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1 von einem Grenzfall. Solange vor der definitiven Buchung klar sei, wie viel Hin- und Rückflug tatsächlich kosten, sei es wohl schwierig, Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen.