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Umwelt und Verkehr Reifendruck: Ein nutzloses Obligatorium?

Ab 1. November müssen alle Neuwagen ein Reifendruck-Kontrollsystem haben. Dies schreibt eine neue Verordnung vor. Alle Fahrzeuge, die in den letzten Monaten auf den Markt gekommen sind, erfüllen die Verordnung. Der Nutzen ist jedoch umstritten.

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Ein neues Auto muss ab 1. November elektronisch anzeigen, ob der Reifendruck in Ordnung ist oder nicht. Dabei gibt es zwei Systeme: Ein direktes, bei dem der Luftdruck direkt am Reifen gemessen und per Funk ans Armaturenbrett übermittelt wird, und ein indirektes, bei dem die Raddrehzahl gemessen und Abweichungen gemeldet werden.

Indirektes System deutlich schlechter

In 9 von 10 Neuwagen auf dem Schweizer Markt ist das indirekte System eingebaut. Laut dem TCS hat das den einfachen Grund, dass das indirekte System deutlich kostengünstiger ist als das direkte. Der TCS vertritt jedoch die Meinung, dass das indirekte System deutlich schlechter abschneidet als das teurere direkte System. Wenn nämlich alle Reifen gleichzeitig Luft verlieren, merkt dies das indirekte System nicht. Zudem werde Druckverlust auch bei einem einzelnen Rad erst relativ spät angezeigt.

Der TCS empfiehlt darum: Wer ein indirektes System im Auto hat, sollte weiterhin regelmässig an der Tankstelle den Luftdruck messen, um Unfälle zu vermeiden. Das spart auch Kosten: So verursacht ein ungenügender Reifendruck auch übermässigen Materialverschleiss und höheren Benzinverbrauch. Der TCS rechnet mit einem zusätzlichen Verbrauch von bis 0,3 Liter auf 100 Kilometer.

Keine Pflicht auf Nachrüsten des alten Autos

Es besteht keine Pflicht, sein älteres Auto nachzurüsten. Wer dies wünscht, muss tief in die Taschen greifen. Zum Nachrüsten geeignet ist nur das direkte, teurere System. Dieses ist mit etwa 300 Franken zwar noch erschwinglich, die Reifen (Pneu und Felgen) müssen jedoch auch mit Sensoren und Sendern ausgerüstet sein. Der TCS geht bei einem Winterradsatz von Mehrkosten von rund 600 Franken aus.

Drohende Verzeigung bei Fehlverhalten

Rechtlich ändert sich mit dem Obligatorium im Verkehrsalltag nichts. Ein ungenügender Reifendruck kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden, das Strassenverkehrsgesetz sieht deshalb im Extremfall schon heute vor, dass eine Weiterfahrt verhindert und eine Verzeigung ausgesprochen werden kann. Laut Kantonspolizei Zürich ist dies unabhängig davon, ob der mangelhafte Reifendruck lediglich gemessen werden kann oder durch ein Blinklicht im Armaturenbrett angezeigt wird. Die Kontrollanzeige könne jedoch dem kontrollierenden Polizisten früher den Hinweis auf einen Mangel geben.

Wichtig ist zu wissen: Ein Fahrzeug, welches über ein direktes Reifendruckkontrollsystem verfügt, und z.B. im Winter mit Rädern ohne Sensoren betrieben wird, nicht den Vorschriften entspricht. Der Lenker muss in diesem Fall mit einer Verzeigung «wegen Inverkehrbringen eines nicht-vorschriftgemässen Fahrzeuges» rechnen.

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