Die «Espresso»-Hörerin Trix Baumann ist mit ihrer Tochter mit einem «Chariot»-Kinderanhänger unterwegs. Diesen Anhänger kann man sowohl ans Velo hängen, als auch als normalen Kinderwagen benützen.
«Wenn ich nur mit dem Kinderwagen mit dem Zug unterwegs bin, ist das kein Problem», so Baumann. Denn für Kinderwagen braucht es kein Ticket. Anders sei es, wenn sie neben dem Kinderwagen auch das Velo dabei habe.
«Dann gibt es oft Diskussionen mit dem Kondukteur, weil ich ein Anhänger-Billett lösen soll», sagt Baumann, «dies obwohl ich den Anhänger zum Kinderwagen umbaue.»
Kinderwagen oder Anhänger, das ist die Frage
Gemäss allgemeinem Personentarif der SBB gelten Kinderwagen als Handgepäck. Sie dürfen auf den Plattformen der Personenwagen untergebracht werden, sofern der nötige Platz vorhanden ist, heisst es dort.
Falls es keinen Platz hat, dürfen Kinderwagen unentgeltlich im Gepäckwagen transportiert werden. SBB-Sprecherin Lea Meyer bestätigt: «Für Kinderwagen braucht es kein Ticket.»
«Wenn man jedoch mit Anhängerkinderwagen und Velo unterwegs ist, dann ist es klar, dass der Kinderwagen als Anhänger gebraucht wird. Und dann braucht man ein Billett für den Anhänger», so Meyer.
Dies gilt auch dann, wenn der Kinderwagen-Anhänger vom Velo abgeschraubt wurde. «Auch einen normalen Anhänger muss man vor dem Einladen abschrauben, sonst kann man ihn nicht in den Zug einladen.» Wenn der Kinderwagen als Veloanhänger gebraucht wird, braucht man dafür ein Velobillett, wenn er nur Kinderwagen ist, ist er gratis.