Toni Keller, Leiter Technik und Wirtschaft beim TCS, ist konsterniert: «Ein so schlechtes Resultat hatten wir nicht erwartet». Der TCS hat zusammen mit Postauto Schweiz, der Sendung «Kassensturz» und der Westschweizer Konsumentensendung «A Bon Entendeur» die Sicherheit von Schulbussen untersucht. Der Test soll zeigen, wie sicher Kinder bei einem Aufprall geschützt sind. Geprüft wurden einerseits zwei verschiedene Sitze in Fahrtrichtung mit Dreipunkt-Gurt sowie auch eine Längsbank mit Zwei-Punkt-Gurt.
Längsbank fordert zwei Schwerverletzte
Kindertransporte auf Längsbänken sind nicht sicher. Das hat der Test deutlich gezeigt. Seit 2008 dürfen zwar in neuen Fahrzeugen keine Längsbänke mehr installiert sein. Ältere Fahrzeuge dürfen diese aber weiterhin verwenden. Seit zwei Jahren müssen die Längsbänke aber mit einem Zwei-Punkte-Gurt ausgestattet sein.
Für den Crash-Test wurden sogenannte Dummies eingesetzt. Zwei solcher Kinder-Puppen sitzen auf einer Längsbank. Ein Dummy ist mit einem Beckengurt gesichert, der andere ist bewusst nicht angeschnallt. Die Kamera-Aufnahmen des Crash sind schockierend: Der Dummy ohne Gurt fliegt regelrecht durch den Bus und prallt in den Fahrersitz. «Das hätte mit grosser Wahrscheinlichkeit zu schwersten Verletzungen oder sogar zum Tod geführt», so Keller.
Beckengurt hat versagt
Unerwartet schlimm trifft es die zweite Puppe auf der Längsbank. Obwohl mit einem Beckengurt gesichert, fällt sie von der Bank und prallt mit dem Kopf auf den Boden. Bei einem Kind wäre der Schädel wahrscheinlich gebrochen. TCS-Experte Toni Keller zum Versagen des Gurtes: «Beim Aufprall ist der Dummy auf die Gurt-Rolle gefallen. Wir nehmen an, dass der Gurt deshalb nicht richtig gehalten hat. Das ist natürlich eine Katastrophe.»
Kinder in Fahrtrichtung sind gut geschützt
Viel besser ergeht es den anderen beiden Dummies, die in Fahrtrichtung platziert sind. Einer sitzt auf einem normalen Bus-Sitz für Erwachsene, auf dem ein Kindersitz geschnallt ist. Der zweite Dummy sitzt auf einem speziellen Bus-Sitz, der auf Kindergrössen angepasst ist. Beide sind mit einem Dreipunkte-Gurt gesichert. Diese halten die Kinder gut, sie überstehen den Aufprall mit geringfügigen Verletzungen.
Noch rund 200 Busse mit Längsbänken
Wie viele Schulbusse mit Längsbänken im Einsatz sind, ist unklar. Nicht alle Strassenverkehrsämter kennen die exakten Zahlen. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern beziffert die Zahl der Schulbusse mit Längsbänken auf 21. Der Kanton Zürich schätzt, dass noch etwa 60 solcher Busse im Einsatz sind, Bern und Aargau sprechen beide von geschätzten 15 Bussen. Schätzungsweise dürften also rund 200 Schulbusse mit Längsbänken in der Schweiz zugelassen sein.
Verbot von Längsbänken gefordert
«Angesichts der Resultate unseres Tests ist eigentlich klar, dass man Längsbänke in Schulbussen nicht länger tolerieren sollte. Diese gehören verboten», sagt Toni Keller im «Kassensturz». In den letzten 20 Jahren wurden bei Unfällen mit Mini-Bussen 22 Kinder schwer verletzt, zwei wurden getötet. Trotzdem sollten Längsbänke ersetzt werden, sagt auch Jean Marc Thévenaz, Leiter Verkehrssicherheit beim TCS. «Jedes Todesopfer ist eines zu viel.»
Bundesamt will nichts ändern
«Ein Verbot für Längsbänke nur zwei Jahre nach Ablauf der Frist zur Umrüstung mit Beckengurten widerspricht den Prinzipen der Rechtssicherheit», sagt Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen Astra. Es würde dazu führen, dass teuer umgerüstete Fahrzeuge nicht mehr verwendet werden können. Da Busse mit Längsbänken älter als 5 Jahre seien, sie ihr Verschwinden aus dem Strassenverkehr jedoch absehbar. Ausserdem würde mit Schulbussen relativ wenig passieren, so das Astra. In den letzten beiden Jahren wurden bei Unfällen sieben Kinder verletzt, eines schwer.
Keine Gurtpflicht für Schüler im Postauto
Postauto Schweiz transportiert am meisten Schulkinder. Pro Tag sind es über 23‘000 Kinder. Seit 2006 verzichtet Postauto Schweiz auf Längsbänke. Die Schulbusse fahren mit quer gerichteten Sitzen, die mit Dreipunkt-Gurten ausgestattet sind.
Allerdings: Werden Kinder in regulären Linien-Bussen transportiert (Postauto), müssen sie sich nicht anschnallen. Das Gesetz sieht für den öffentlichen Verkehr keine Gurttragepflicht vor. Diese freiwillig einzuführen sei praktisch nicht möglich, sagt Valerie Gerl von Postauto Schweiz: «Ein Chauffeur eines Postautos muss fahren und Billets lösen. Er kann unmöglich auch noch Dutzende von Passagieren beaufsichtigen, ob die einen Gurt tragen.»