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Umwelt und Verkehr Solaranlagen: Mehr Planungssicherheit, weniger Geld

Hausbesitzer, die eine Solaranlage bauen, bekommen künftig vom Bund weniger Geld. Der Ständerat hat einem Systemwechsel zugestimmt. Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt sollen mit einem Einmalbeitrag von 30 Prozent entschädigt werden. Bis anhin zahlte der Bund mit der KEV indirekt die ganze Anlage.

Bisher fördert der Bund die Solartechnik mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Demnach bekommt der Hausbesitzer mit einer Photovoltaikanlage Geld vom Bund. In 25 Jahren sollen die Investitionskosten für den einzelnen gedeckt sein. Allerdings nur, wenn dieser eine Zusage der Behörde hat. Und auf diese Zusage warten Bauwillige von 10‘000 Anlagen.

Weil die Warteliste bei der KEV so lange ist und ein Hausbesitzer nicht sicher sein kann, ob er überhaupt Gelder vom Bund bekommt, hat das Parlament nun einen Systemwechsel beschlossen. Neu soll jeder Hausbesitzer, der eine Photovoltaikanlage auf sein Dach montiert, 30 Prozent der Investitionskosten erhalten. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus sind das rund 10‘000 Franken.

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«Taube auf dem Dach oder Spatz in der Hand»

Beim Fachverband der Sonnenenergie «Swissolar» kann Geschäftsführer David Stickelberger mit der Änderung der Solarunterstützung leben. «Es ist die Frage nach der Taube auf dem Dach oder dem Spatz in der Hand.» Die Wartezeit auf der KEV-Liste sei zwar lang und eine Unterstützung nicht hundertprozentig sicher.

Wenn aber, dann sei innerhalb von 25 Jahren die ganze Anlage durch den Bund finanziert worden. «Mit dem Systemwechsel wird jetzt jede Anlage vom Bund unterstützt, aber eben nur noch mit 30 Prozent.»

Für den Hausbesitzer einfacher

Die Beträge, die ein Hausbesitzer mit dem System der kostendeckenden Einspeisevergütung aktuell ausbezahlt bekommt, seien sehr klein und über eine ewig lange Zeit verteilt, meint Jules Pikali, Leiter Energiezentrale der Zentralschweizer Kantone.

«Mit dem neuen System wird es einfacher in der Handhabung.» Eine Hausbesitzerin wisse nun von Anfang an, wie viel sie bekomme. «Es ist schlicht und einfach eine Investitionssicherheit.»

Wer einen Antrag auf KEV-Unterstützung bis zum 31. Dezember 2012 eingereicht hat, könne selber entscheiden, ob er nach der alten oder der neuen Art entschädigt werden möchte, sagt «Swissolar»-Geschäftsführer David Stückelberger.

«Wer allerdings noch keine Zusage auf KEV-Gelder bekommen hat, sollte mit dem Bau zuwarten. Denn im Subventionsgesetz ist geregelt, dass Investitionen, die bereits getätigt worden sind, nicht unterstützt werden.»

Uneinigkeit, bei welchen Anlagen neues System gilt

Der Ständerat hat die parlamentarische Initiative, die zu diesem Systemwechsel führt, nach dem Nationalrat gutgeheissen. Allerdings will er solche Photovoltaikanlagen mit dieser Einmalauszahlung entschädigen, die bis 30 Kilowatt Strom produzieren.

Der Nationalrat wollte den Systemwechsel lediglich für Anlagen bis zu 10 Kilowatt. Eine Differenzbereinigung wird noch diese Woche erwartet. Die Änderung tritt voraussichtlich auf 2014 in Kraft.

Solarstrom vom eigenen Dach: EW bestrafen ihre Kunden

Nach Fukushima müssten Elektrizitätswerke Solarstrom hinterherrennen – könnte man meinen. Doch weit gefehlt. Wer eine Solaranlage auf dem eigenen Dach installiert und dann den Strom verkauft, wird von vielen Elektrizitätswerken mit einem miserablen Preis bestraft, berichtet «Kassensturz» im Mai 2011.

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