Der neue SwissPass ist ab Mitte Juni an den Verkaufsstellen aller Transportunternehmen erhältlich – mit erstem Gültigkeitstag 1. August 2015. Die neue ÖV-Karte hat im Vorfeld der Lancierung für hitzige Diskussionen gesorgt. Das Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1 fragte bei Jeannine Pilloud, Chefin Personenverkehr der SBB, nach dem Stand der vier grössten SwissPass Kundenärgernisse.
Ärgernis 1: Grenzüberschreitende Fahrten
Bei Fahrten nach Deutschland und Österreich benötigen Bahnkunden zusätzlich zum SwissPass eine ausgedruckte Bestätigung ihres Abos. Der Grund: Die neue Schweizer ÖV-Karte ist für ausländische Kontrolleure (noch) nicht lesbar. Wer die Papierquittung vergisst, muss auf den Rabatt von 25 Prozent verzichten.
Jeannine Pilloud sagt dazu: «Wir sind daran, eine Lösung zu finden.» Künftig würden ausländische Kontrolleure wohl mit einem entsprechenden Lesegerät ausgerüstet. Es sei jedoch nur eine «verschwindend kleine Anzahl von Leuten» von diesem Problem betroffen, ist Pilloud überzeugt. Stand der Dinge: Verhandlungen mit dem Ausland sind im Gang, spruchreif ist noch nichts.
Ärgernis 2: SwissPass macht Kontrollen länger
Ticketkontrollen dauern künftig zwei bis drei Mal länger, monieren Pro Bahn Schweiz und Konsumentenschützer. Denn künftig muss jeder SwissPass einzeln gescannt werden. Als Konsequenz würden weniger Kontrollen stattfinden, was Schwarzfahrern Vorschub leiste, so die Befürchtung.
Jeannine Pilloud widerspricht: Es sei zwar richtig, dass die Kontrolle eines SwissPass länger dauere als ein kurzer Blick des Kondukteurs. «Mit den neuen Lesegeräten wird dafür das Scannen von Online- und Mobiletickets deutlich schneller.» Ob dem so ist, wird die Zukunft zeigen.
Ärgernis 3: Datenschutz
In Zeiten von Datenklau und Hackerangriffen fürchten sich viele ÖV-Kunden davor, dass es mit dem SwissPass möglich wird, sämtliche ihrer Reisebewegungen zu speichern. Die Angst vor dem «gläsernen Bürger» sei unbegründet, entgegnet die Chefin Personenverkehr der SBB. Im zentralen System würden nur Name, Adresse und Geburtsdatum langfristig gespeichert. «Alle anderen Daten werden nach 90 Tagen wieder gelöscht.»
Ärgernis 4: Automatische Vertragsverlängerung
Gegen die automatische Verlängerung von Halbtax und GA haben sich Kunden und Konsumentenschützer mit Händen und Füssen gewehrt. Erst unter öffentlichem Druck krebste die SBB zurück.
Heute sagt Jeannine Pilloud gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso»: «Wir nehmen die Anliegen der Kunden sehr ernst. Im Gespräch mit den Konsumentenschützern haben wir festgelegt, dass man die Abos auch auf ein Jahr limitiert beziehen kann.» Konkret heisst das: Wer künftig ein Halbtax oder ein GA kauft, muss die limitierte Gültigkeit am Schalter explizit einfordern.
Zwei- und Dreijahres-Halbtax bald Geschichte
Mit der Einführung des SwissPass werden die günstigeren Mehrjahres-Halbtax verschwinden. Neu ist das Halbtax nur noch für ein Jahr gültig. Wer vor der Umstellung noch ein Zwei- oder Dreijahres-Halbtax kaufen will, muss dies bis Ende Juli tun.