In der faszinierenden Wildnis unterwegs mit dem Camper: Familie Wiederkehr aus dem Kanton Aargau ist begeistert von der Feriendestination Namibia. Die nächste Reise ist für Sommer 2015 geplant, die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.
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Zehn Monate vor Abflug findet Vater Jörg Wiederkehr auf Ebookers.ch einen Flug für die fünfköpfige Familie. Mit British Airways von Zürich über London nach Windhoek. Der Tarif ist attraktiv, rund 6000 Franken kosten die Flüge. Beim Buchen passiert’s: Jörg Wiederkehr klickt beim Scrollen auf der Website «Juni», statt wie gewünscht «Juli» an.
Fehler sofort bemerkt und reagiert
Jörg Wiederkehr bemerkt seinen Lapsus rasch. Am nächsten Arbeitstag kontaktiert er das Online-Reisebüro Ebookers um den Tippfehler zu korrigieren. «Mehr als neun Monate vor Reiseantritt sollte es doch kein Problem sein, diese Buchung zu ändern», denkt sich der Lehrer. Aber Jörg Wiederkehr macht die Rechnung ohne Ebookers und Fluggesellschaft.
Für das Umbuchen verrechnet das Reisebüro einen Aufpreis von 4276 Franken. Die Tickets für den Juli sind teurer, weil ferienbedingt dann auch die Nachfrage grösser ist als im Juni.
Ein Grossteil des Aufpreises, happige 2430 Franken, seien auf eine Strafgebühr (Penalty) von British Airways zurückzuführen, erklärte Ebookers dem Kunden. Solche Gebühren sind üblich und stehen in den Allgemeinen Geschäfts Bedingungen AGB’s vieler Fluggesellschaften, weiss Rechtsanwalt und Tourismusrecht-Experte Reto Ineichen von der Hochschule Luzern.
Mit allfälligen Aufwänden, die den Reiseanbietern durch das Umbuchen entstehen, seien die horrenden Beträge nicht zu begründen. Die Festlegung dieser Gebühren sei willkürlich, kritisiert der Experte: «Die Höhe dieser Gebühren kann ich nicht nachvollziehen. Die Strafgebühr soll die Kunden wohl erziehen, nicht ständig umzubuchen.»
4000 Franken für simplen Vertipper
Jörg Wiederkehr wollte gar nicht umbuchen, er hat sich bloss vertippt. «Dass ich für Tickets im Wert von 6000 Franken Änderungskosten von 4000 Franken zahlen soll, schockiert mich.»
Als sich «Kassensturz» einschaltet, überprüfen Ebookers und British Airways die Berechnungen. Und tatsächlich, die Strafgebühr wurde falsch berechnet, sie ist um 1268 Franken zu hoch.
Ebookers schreibt: «Wir sind momentan mit British Airways und dem Anbieter der Buchungs-Software im Kontakt um genau zu identifizieren, wo der Fehler aufgetreten ist.» Der Fehler liege nicht bei Ebookers, schreibt die Medienstelle des Reiseportals. Die zu hohen Gebühren von über 1268 Franken würden Wiederkehrs rückerstattet.
British Airways legt Wert auf die Feststellung, dass nicht sie für die falsch verrechnete Gebühr verantwortlich sei, wie der Eindruck im Kassensturz-Beitrag habe entstehen können.
Sofort reagieren – lohnt sich
Wer sich beim Buchen vertippt, ist generell gut beraten, wenn er sein Missgeschick möglichst rasch gegenüber dem Reisebüro oder im Falle einer Direktbuchung der Fluggesellschaft meldet.
Ebookers versucht dann gemäss eigenen Angaben, den Fehler ohne Zusatzkosten zu beheben. Immer unter der Voraussetzung, dass sich der Kunde noch gleichentags meldet. Auch Fluggesellschaften wie die erwähnte British Airways stornieren bereits ausgestellte Tickets am Buchungstag kostenlos.