Bevor ein Passagier abfliegt wird er zweimal kontrolliert – das ist Vorschrift. Bei der Swiss wurden jedoch Passagiere nicht erfasst – weshalb ihr Rückflug annulliert wurde. Solche Unregelmässigkeiten müsste die Airline dem Bundesamt für Zivilluftfahrt melden. «Kassensturz» hat bei Urs Haldimann, Leiter Recht und Internationales, nachgefragt.
«Kassensturz»: Wie ist es erklärbar, dass drei Passagiere an Bord eines Flugzeugs sind und die Airline weiss nichts davon?
Urs Haldimann: Grundsätzlich gibt es eine doppelte Kontrolle bevor der Passagier abfliegt. Die erste findet beim Boarding statt, wo man seine Boardingkarte zeigt und in den Tunnel geht. Die zweite findet statt im Flugzeug, wenn alle Passagiere sitzen. Dort zählt die Airline, ob die Anzahl der Passagiere, die durch das Gate gingen, übereinstimmt, mit der Zahl die tatsächlich an Bord sind. Der Grund dafür ist, dass man verhindern will, dass Gepäck eines Passagiers mitfliegt, der im letzten Moment ausgestiegen ist.
Das ist Vorschrift?
Das sind Vorschriften. Zwingend anwendbar von allen Airlines.
Also ist ein doppelter Fehler passiert?
Ja, so wie es jetzt aussieht, hat hier die doppelte Sicherheit nicht funktioniert. Und ich kann mir nicht erklären, wie das passieren konnte.
Das muss die Airline melden. Hat dies die Swiss gemacht?
Grundsätzlich muss sie das melden. Wie ich verstanden habe, hat die Airline in diesem Fall offenbar gar keine Kenntnis, dass ein Fehler hätte passiert sein können. Sie sagt, dass die Passagiere nicht mitgeflogen seien. Wenn ein Verdacht besteht, dass ein Flug stattgefunden hat, dann müssen wir dem sicher nachgehen. Und wir werden von der Swiss genaue Angaben verlangen.
Sie gehen also auf Swiss zu?
Ja, das ist richtig.
Wie wird denn die Identität der Passagiere überprüft?
Weil der Passagier wegen der höheren Sicherheitsanforderungen als «clean» (Anmerk. Red. «sauber», kein Risiko) betrachtet werden kann, hat man in diesem Bereich die Regeln etwas gelockert. Die europäischen Regeln sehen seit 2008 vor, dass die Identität nicht mehr überprüft werden muss. Mit anderen Worten: Es spielt eigentlich keine Rolle, ob Herr Müller oder Herr Meier an Bord ist. Solange er alle Kontrollen korrekt passiert hat.
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Die Airline weiss also nicht sicher, dass die Passagiere an Bord sind, die auch auf der Passagierliste stehen?
Das ist unter dem Sicherheitsaspekt nicht verlangt. Aber die Airline hat natürlich in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, dass ein Ticket von dem Kunden benutzt werden muss, der es auch gekauft hat.
Überprüft wird das nicht. Das ist nicht gerade ein angenehmes Gefühl.
Das ist so. Es ist die Sache der Airline zu prüfen, ob wirklich die Passagiere an Bord sind, die auch die Tickets gekauft haben. Es gibt aber Staaten, die nach wie vor auf den Sicherheitsüberprüfungen der Identität beharren. In der Schweiz gehen wir davon aus, dass unsere Sicherheitsvorkehrungen gut genug sind.
Grund für die Probleme der Familie ist ja eine Geschäftspraxis der Swiss. Diese zwingt die Passagiere dazu, mehr für einen Flug zu bezahlen, wenn nur ein Teil des Fluges benutzt wird. Was sagen Sie als Behördenvertreter zu dieser Praxis?
Das ist letztlich ein Vertragsverhältnis zwischen Airline und Passagier. Es ist aus meiner Sicht sehr unlogisch, dass man für eine Leistung, die man nicht bezieht, mehr bezahlen muss, als wenn man die doppelte Leistung bezieht. Letztlich wird das ein Gericht entscheiden müssen.
Das Interview führte Ueli Schmezer.