Viele Versicherte erhalten in diesen Tagen die Police für die Krankenversicherung für das Jahr 2016. Und manch einer aus einem dieser Kantone, welche eigentlich Anrecht hätten auf eine Rückerstattung, reibt sich die Augen: Einmalzuschlag 2.75 Franken pro Monat. Für da ganze Jahr bedeutet das zusätzliche Kosten von 33 Franken.
Einmalzuschlag für die Prämienkorrektur
Wie zum Beispiel die Krankenkasse CSS im Internet schreibt, würden die Reserven für die Prämienkorrektur nicht reichen, weil man diese in der Vergangenheit dafür einsetzte, die Prämien unterdurchschnittlich zu erhöhen. «Deshalb verrechnen wir 2016 jedem Versicherten monatlich 2.75 Franken mit der Prämie der obligatorischen Grundversicherung. Dieser Betrag dient ausschliesslich der Finanzierung dieser einmaligen Prämienkorrektur.» Auch viele andere grossen Krankenversicherungen machen das so, zum Beispiel auch die EGK, ÖKK, KPT, Sanitas, Wincare und viele mehr.
Der Kunde bezahlt seinen eigenen Ausgleich
Wer sich also letztes Jahr noch gefreut hat, in einem der neun Kantone zu leben mit einem Prämienüberschuss, der staunt nun. Ist er Kunde bei einer Krankenkasse, wo die Reserven nicht übermässig sind, hat er Pech. Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich: Sollte die Rückerstattung im nächsten Jahr gleich hoch sein wie im letzten Jahr, nämlich 50.80 Franken, dann bleiben ihm unter dem Strich: 17.80 Franken.
Wirklich absurd ist die Rechnung aber zum Beispiel in den Kantonen Zug oder Graubünden: Hier zahlt der Versicherte drauf, sollte die Rückerstattung im nächsten Jahr gleich hoch sein wie 2015. Im Kanton Zug 14.70 Franken, in Graubünden legen die Versicherten sogar 32.30 Franken drauf. Und dies, obwohl sie zu den Kantonen gehören, welche Prämien zurückerhalten sollten.
Info des Bundesamtes für Gesundheit:
Vom Parlament so vorgesehen
Dass dieses Vorgehen völlig legitim ist und allen Vorgaben entspricht, bestätigt das Bundesamt für Gesundheit (BSG) gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso». Das BAG musste diesen Versicherungen grünes Licht geben, welche eben über zu wenige Reserven verfügen und deshalb einen Antrag stellten für die Erhebung eines einmaligen Prämienzuschlags. Das BAG schreibt dazu:
«Espresso» vom 31.10.2014:
«Gemäss dem Parlamentsbeschluss vom März 2016 müssen sich die Krankenversicherer mit 33 Franken pro versicherter Person am Teilausgleich der entstandenen Ungleichgewichte beteiligen. Diesen Betrag finanzieren sie mit einem Einmalzuschlag auf den Prämien der Versicherten. Wenn ihre Reserven übermässig sind, kann der Betrag auch den Reserven entnommen werden. Bei der EGK und der CSS (wie anderen auch) ist dies nicht der Fall.
Wo die Versicherer ihren Beitrag erheben, ist ihnen freigestellt. Alle Versicherer, die einen Einmalprämienzuschlag erheben, haben sich entschieden, diesen allen Versicherten in ihrem Tätigkeitsgebiet in Rechnung zu stellen.»