Da lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Bei der «Vaudoise», der Versicherung von Philipp Meier, sind die versicherten Schäden abschliessend aufgezählt: «Mutwillige Beschädigung von Antennen, Rückspiegeln, Scheibenwischern oder Ziervorrichtungen, Zerstechen der Reifen und Hineinschütten von schädigenden Stoffen in den Treibstofftank.»
Ausgerechnet der teure Schaden, wenn das Auto zerkratzt wurde, gehört also nicht dazu.
Für Versicherungen zu teuer
Zur Begründung dieser Regelung schreibt die «Vaudoise»: «Wäre das böswillige Zerkratzen ebenfalls enthalten, würden sich die Prämie der einer Vollkaskoversicherung (Kollision) annähern und die Kunden, welche eine einfache Teilkaskodeckung wünschen, wären benachteiligt bzw. müssten den Preis dafür zahlen.» Die Prämien für die Teilkasko-Versicherung wären höher.
Die «Vaudoise» ist damit bei Weitem kein Einzelfall: Bei sieben weiteren von «Espresso» angefragten Versicherungen gilt dieselbe Ausschluss-Regelung. Ergänzend zur Argument der Prämienhöhe schreibt beispielsweise die «AXA Winterthur»: «Die Deckung für böswilliges Zerkratzen wird nicht von allen Kunden gewünscht, da beispielsweise in ländlichen Regionen entsprechende Schäden seltener sind.»
Und die «Allianz»: «Im Allgemeinen wird die Zusatzdeckung für Schäden am parkierten Fahrzeug nur für neuere Autos gewünscht, weshalb diese Deckung nicht in die Grunddeckung der Teilkasko integriert werden kann.» Für die Versicherungen wäre eine Teilkasko, die auch das Zerkratzen der Karosserie deckt, kein Geschäft.
Zusatzversicherung gegen Parkschäden nötig
Wer sein Auto dennoch gegen Vandalen-Akte versichern möchte, hat zwei Möglichkeiten: Mit einer Vollkasko- oder einer Parkschadenversicherung. Der Vorteil der Parkschadenversicherung: Im Schadensfall hat der Versicherte keinen oder nur einen geringen Selbstbehalt und keinen Bonusverlust.
Autoversicherungen und Vandalenakte
Zerkratzen in Teilkasko unter «Böswilligkeit» oder «Vandalen-Schäden»? | Wie lässt sich dies versichern? */** | Besonderes | |
Vaudoise | NEIN | Kollisionskasko | |
Allianz | NEIN | Zusatz: Schäden am parkierten Fahrzeug Kollisionskasko | Parkschaden: Pro Kalenderjahr max. 2 Schäden |
Helvetia | NEIN | Parkschadenversicherung Kollisionsschadenversicherung | Parkschaden: Versicherungssumme variabel, Bonusschutz nur bei erstem Schaden pro Versicherungsperiode |
Generali | NEIN | Parkschadenversicherung (nur mit Vollkasko) | Parkschaden: 2 Varianten, davon eine begrenzt auf 1 Schaden pro Jahr und max. Fr. 2000.-- |
AXA- Winterthur | NEIN | Parkschadenversicherung (nur mit Vollkasko) Kollisionskasko | Parkschaden: 2 Varianten, davon eine begrenzt auf 1 Schaden pro Jahr und max. Fr. 1000.-- |
Zurich | NEIN | Zusatzversicherung „Vandalismus PLUS“ Kollisionskasko | |
Mobiliar | NEIN | Vollkasko Parkschadenversicherung | max. 2 Schäden pro Jahr |
Bâloise | NEIN | Parkschadenversicherung Kollisionskasko | Parkschaden: max. Fr. 2000.-- pro Ereignis, max. 2 Schäden pro Kalenderjahr |
* bei Abwicklung des Schadens über die Kollisionskasko: Selbstbehalt und Bonusverlust (höhere Prämien)
** Schäden anlässlich von Krawallen (innere Unruhen) sind oft ausgeschlossen.
Normalerweise zu «Böswilligkeit» oder «Vandalenschäden» enthalten:
- Abbrechen von Rückspiegeln
- Scheibenwischern
- Antennen und Ziervorrichtungen
- Zerstechen der Reifen
- Hineinschütten von schädlichen Stoffen in den Treibstoff-Tank
Manchmal enthalten:
- Aufschlitzen des Cabrioletverdecks (Allianz/Baloise)
- Bemalen und Bespritzen mit Farbe oder anderen Stoffen (Allianz/Generali/Axa Winterthur)
- Zerschlagen der Scheiben; Glasbruch (Generali, Zurich)
- Hineinschütten von schädlichen Stoffen in den Öl-Tank (Allianz/Mobiliar)
Für Scheinwerfer und Blinker gibt es teilweise separate Versicherungs-Zusätze.