Der 18-jährige Sohn spielt Saxophon in einem Musikverein. Von diesem Verein hat er auch ein Profi-Saxophon ausgeliehen. Dieses darf er gratis spielen, solange er im Musikverein dabei ist.
Auf dem Heimweg von einer Probe passiert das Missgeschick: Beim Aussteigen aus dem Auto fällt das Saxophon aus dem Rucksack und landet auf der Strasse. Der Schaden war happig, erzählt die Mutter: «Der Instrumentenbauer musste das Saxophon fast komplett auseinandernehmen. Die Reparatur kostete 2000 Franken.»
Schaden zuerst falsch beurteilt
Die Mutter meldet den Schaden ihrer Privathaftpflichtversicherung, der Axa-Winterthur. «Doch diese wollte nichts bezahlen, da geleaste oder gemietete Sachen nicht versichert seien.» Der Präsidenten des Musikvereins bestätigt daraufhin in einem Brief an die Axa-Winterthur, dass das Saxophon weder gemietet noch geleast sei. Doch die Axa-Winterthur reagiert nicht auf den Brief.
Erst als «Espresso» nachfragt, kommt Bewegung in die Sache. Da sei ein Fehler passiert, sagt Mediensprecherin Mirjam Eberhard: «Der Schaden wurde falsch beurteilt. Wir haben uns bei der Familie entschuldigt, und der Schaden wird übernommen. Wegen der Umtriebe verzichten wir zudem auf den Abzug des Selbstbehalts von 200 Franken.» Die Versicherung sagt, der Brief des Präsidenten des Musikvereins sei nicht angekommen.