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Eine Frau kreuzt hinter ihrem Rücken ihre Finger
Legende: Versicherte halten es bei Schadensmeldungen nicht immer so genau mit der Wahrheit. Colourbox

Versicherungen Bei Versicherungsschäden wird öfters mal geschummelt

Versicherungsmissbrauch ist auch in der Schweiz weit verbreitet. Bei rund zehn Prozent der Schadensmeldungen wird laut Schätzungen des Schweizerischen Versicherungsverbandes geschummelt. Wer erwischt wird, dem droht ein Strafverfahren.

«Viele Missbrauchsfälle gibt es bei Sachversicherungen», sagt Bruno Sommer, Spezialist für Versicherungsmissbrauch bei der Mobiliar-Versicherung in Bern. Typisch sei beispielsweise, dass bei einem Einbruch oder bei einem Diebstahl zahlreiche teure Gegenstände angegeben werden: «Bei einem Laptop wird dann das teurere Modell angegeben. Oder die Uhr, die 3000 Franken kostete, ist dann plötzlich 5000 Franken wert», so Sommer.

Alte Handys werden als gestohlen gemeldet

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In diesen Fällen verlange die Mobiliar detaillierte Quittungen und Angaben, wo die Uhr oder der Laptop konkret gekauft worden sei. «Viele geben sich dann ahnungslos, können sich nicht mehr erinnern und ziehen schlussendlich ihre Forderung zurück.» Auch wenn einen neues In-Handy auf den Markt komme, würden plötzlich viele alte Geräte als gestohlen gemeldet.

Es gebe aber auch Fälle von Versicherungsbetrug. «Hier ist aber im Unterschied zum Missbrauch viel kriminelle Energie vorhanden. Es wird mit voller Absicht betrogen», sagt Bruno Sommer. Diese seien aber weniger häufig.

Computerprogramm kommt Betrügern auf die Spur

Neben dem Gespür der Mitarbeitenden für Schummeleien versuchen die Versicherungen mit Computerprogrammen den Betrügern auf die Spur zu kommen. Bei der Car-Claims-Informations-Software sind alle grossen Autoversicherungen in der Schweiz zusammen geschlossen. Darin sind alle versicherten Autos und deren allfällige Schäden verzeichnet.

Bruno Sommer ruft einen aktuellen Fall auf: «Hier haben wir einen Hagelschaden bei einem Auto. Im System sehe ich, dass bei diesem Auto bereits vor einem Jahr bei einer anderen Versicherung ein Hagelschaden angemeldet wurde. Unser Experte wird diesen neuen Hagelschaden besonders genau prüfen, ob es sich wirklich um einen neuen Schaden handelt, oder ob der alte Schaden nochmals geltend gemacht wird.»

Überführt die Mobiliar einen Kunden des Missbrauchs, wird der Schaden nicht bezahlt und die Versicherungpolice aufgelöst. In besonders dreisten Fällen leite die Mobiliar gegen die entsprechende Person ein Strafverfahren ein, so Bruno Sommer.

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