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Versicherungen Erdbebenversicherung: Die Politik drückt sich

Die Gefahr starker Erdbeben ist in der Schweiz real. Doch kaum jemand nimmt dieses Risiko als Gefahr wahr. Gegen Naturgefahren wie Feuer und Wasser ist die Versicherung Standard. Doch gegen Erdbeben gibt es keine obligatorische Versicherung.

Das letzte grosse Schadenbeben liegt bereits 70 Jahre zurück: 1946 bebte die Erde in Sierre (VS) mit einer Stärke von 5.8. Das Beben forderte drei Tote und beschädigte 3500 Häuser.

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Doch auch ein Erdbeben wie 2009 im italienischen L’Aquila mit 300 Toten, 70‘000 Obdachlosen und Schäden in Milliardenhöhe ist in der Schweiz durchaus möglich, sagt Blaise Duvernay, der Leiter der Koordinationsstelle des Bundes für Erdbebenvorsorge: «In den letzten Jahrzehnten hatten wir in der Schweiz eine sehr ruhige Phase. Aber das wird in der Zukunft nicht zwingend so bleiben.»

Kein Versicherungs-Obligatorium

Zwischen den Regionen bestehen grosse Unterschiede bezüglich des Schadenpotentials. Besonders exponiert sind das Wallis, Graubünden, Basel und der Alpennordrand. Regionen ganz ohne Erdbebengefährdung gibt es in der Schweiz nicht.

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Der Staat macht jedoch einen weiten Bogen um die Erdbeben. Mit Zürich gibt es nur einen einzigen Kanton, der die Erdbebenschäden in der obligatorischen Gebäudeversicherung eingeschlossen hat.

Versicherungsexperte Ruedi Ursenbacher von der Fairsicherung Versicherungsberatung spricht von einer klassischen Versicherungslücke: «Das Erdbeben ist das einzige Elementarschadenrisiko, das nicht obligatorisch abgedeckt ist. Dabei kämen bei einem starken Beben riesige Kosten auf die Hausbesitzer zu. Das ist ein grosser Mangel.»

Auch Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum findet es erstaunlich, dass man das bewährte System beim Erdbeben nicht anwendet.

Politische Vorstösse für eine Bundeslösung scheiterten bisher an der Lobby der Privatversicherer, und den Kräften, die sich immer gegen staatliche Regulierungen zur Wehr setzen. Dies, obwohl Seismologen und auch das Bundesamt für Umwelt eine nationale Versicherungslösung empfehlen. Wie diese technisch aussehen würde, ist noch offen.

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Möglich wäre eine Einführung über eine Änderung der Bundesverfassung. Eine Alternative wäre ein Konkordat der Kantone. Das wäre jedoch etwas komplizierter, denn noch verfügen nicht alle Kantone über eine eigene Gebäudeversicherungsanstalt.

Derweil machen die Privatversicherer fleissig Werbung für ihre Erdbebenversicherungen. Anders als bei einer Bundeslösung variiert dabei der Preis. Wer in einer gefährdeten Region wohnt, zahlt eine deutlich höhere Jahresprämie.

Soll ich? Oder soll ich nicht?

Solange es keine nationale Erdbebenversicherung gibt, empfehlen Experten trotzdem, einen Abschluss zumindest gut zu prüfen. Dabei hilft der Blick auf die Erdbebengefahrenkarte, die aussagt, wie gefährdet der Boden ist, auf dem ein Haus steht.

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