Gen- oder DNA-Tests dürfen in der Schweiz nur auf ärztliche Anweisung und nur zu medizinischen Zwecken durchgeführt werden. Auf der sogenannten Analyseliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sind jene Gen-Test aufgeführt, die grundsätzlich Pflichtleistungen darstellen. Die Krankenkassen prüfen aber in jedem Einzelfall, ob der Test zweckmässig und wirtschaftlich ist.
Medizinisch-therapeutische Wirkung gefordert
Sabina Galatti ist Professorin für Humangenetik an der Universität Bern und Präsidentin der Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen. Sie hat jedoch festgestellt, dass die Krankenkassen auch Gen-Tests nicht bezahlen, welche auf der Analyseliste aufgeführt sind: «Seit etwa zwei Jahren haben die Krankenkassen angefangen, die Übernahme der Kosten von Gen-Tests abzulehnen.» Meist sei die Begründung, der Test habe keine medizinisch-therapeutische Wirkung.
Wie beispielsweise im Fall eines «Espresso»-Hörers. Seine Frau verlor in der Mitte der Schwangerschaft ihr Kind wegen Glasknochenkrankheit. Die Fachärzte rieten dem Paar, mit einem Gentest abzuklären, ob in ihrem Erbgut ein defektes Gen vorhanden sei, welches die Glasknochenkrankeit auf den Nachwuchs überträgt. Ein solcher Test kostet allerdings mehrere Tausend Franken. Die Krankenkasse des Hörers kommt für die Kosten nicht auf.
«Keine Gentests auf Vorrat»
Paul Rhyn, Sprecher des Krankenkassenverbandes Santésuisse, sagt, dass nach solchen Gentests eine therapeutische Behandlung möglich sein muss: «Die Krankenkassen bezahlen keine Gentests, die quasi auf Vorrat gemacht werden. Es muss eine wirksame Behandlung möglich sein.» Bezahlt würden Gentests bei Krebsverdacht. «Wer gesund ist, muss den Gentest selber bezahlen», so Rhyn. Die Krankenkassen würden jeden Fall einzeln abklären, ob eine Zahlungspflicht bestehe oder nicht.
Gegen diese Auslegung wehrt sich Humangenetikerin Sabina Galatti: «Gentests können auch eine Diagnose bestätigen, so dass andere Untersuchungen nicht mehr durchgeführt werden müssen.» Sie gibt auch zu bedenken, dass die Krankenkassen bei Computer- (CT) oder Magnetresonanztomographien (MRI) keine medizinische Begründung verlangen. «Auch hier ist nicht in jedem Fall eine Therapie möglich.» Paul Rhyn von Santésuisse bestätigt, dass sehr viele CTs und MRIs durchgeführt würden: «Wir sind dabei auch in diesem Bereich genauer zu kontrollieren, was medizinisch sinnvoll ist und was nicht.»