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Versicherungen Gesetzesblinder Augenarzt stellt falsche Rechnungen aus

Eine Kundin bekommt nach einem Beratungsgespräch in einer Augenklinik eine Rechnung zulasten der Krankenkasse – das ist illegal. «Kassensturz»-Recherchen zeigen: Der Augenarzt rechnet immer wieder falsch ab.

Esther Rhiner joggt ganz locker – und ohne Brille, denn vor ein paar Monaten hat sie sich die Augen wegen ihrer Kurzsichtigkeit lasern lassen. Rhiner informiert sich in einem Lasercenter im Kanton Zürich, wo sie einen Gesprächstermin vereinbart, um abzuklären, ob eine Laserbehandlung ihrer Augen überhaupt möglich ist.

Rechnung ohne Untersuchung

Rhiner entscheidet danach, den Eingriff in einer anderen Augenklinik vornehmen zu lassen. Doch seltsam: Monate nach dem Beratungsgespräch erhält sie eine Rechnung über 390 Franken eines Augenarztes aus dem Kanton Aargau. «Ich habe diesen Arzt nicht gekannt und ich bin auch nie bei ihm gewesen», sagt Rhiner.

Der Rechnung ist eine Notiz beigelegt: Es handle sich um die Laservoruntersuchung im Augenlasercenter. Ausgestellt hat die Rechnung der Aargauer Augenarzt. Er ist zudem leitender Augenarzt des Augenlasercenters, wo sich Rhiner untersuchen liess. Dort untersuchte aber der Geschäftsleiter des Centers Esther Rhiner. Er hat keine medizinische Ausbildung.

Als kassenpflichtig ausgewiesen

Der Augenarzt stellte eine Rechnung aus, als hätte er selbst die Untersuchung durchgeführt. Der Arzt will vor der Kamera keine Stellung nehmen. Er schreibt, es handle sich nicht um kassenpflichtige Leistungen. Solche Leistungen unter seiner Verantwortung dürfe er an den Geschäftsleiter des Augenlasercenters delegieren.

Allerdings: Die Leistungen hat der Arzt als kassenpflichtig ausgewiesen. Die Rechnung ist so ausgestellt, als ob Rhiner wegen Krankheit bei ihm in Behandlung gewesen wäre. Der Augenarzt verrechnet eine Pflichtleistung, dafür steht das Kürzel «PFL». Für die kurze Untersuchung, die er nicht einmal selbst durchgeführt hat, verlangt der Augenarzt 385 Franken.

Problematische Vorgehensweise

Esther Rhiner: «Dass ein Arzt eine Rechnung ausstellt, der mich nicht kennt, das hat mich gestört. Er macht eine Rechnung für etwas, das ganz klar nicht kassenpflichtig ist. Dadurch steigen die Gesamtprämien. Er hat die Rechnung so ausgestellt, dass die Krankenkasse sie einfach bezahlt hätte.»

Laseroperationen wie das Augenlasercenter sie anbietet, müssen die Patienten in der Regel selber bezahlen. Auch Voruntersuchungen stellen keine kassenpflichtigen Leistungen dar – das hält auch die Firma auf ihrer Website fest.

«Kassensturz» legt den Fall Peter Marbet vom Krankenkassenverband Santésuisse vor. Marbet kritisiert die Rechnung des Augenarztes. Er hat auf ihr mehrere Fehler entdeckt und sagt, es sei problematisch, dass erstens der Arzt eine Rechnung stelle für eine Leistung, die durch eine Hilfsperson erbracht worden sei und zweitens werde eine nicht kassenpflichtige Leistung, nämlich die Voruntersuchung für eine Augenlaser-Operation, anders in Rechnung gestellt, «so dass die Kasse annehmen muss, es handle sich um eine kassenpflichtige Leistung».

Weitere solche Fälle aufgeflogen

«Kassensturz» will von Esther Rhiners Krankenkasse wissen, ob noch weitere falsche Rechnungen des Augenarztes vorliegen. Swica-Geschäftsleitungsmitglied Beat Schärer sucht mit Mitarbeitern nach Rechnungen, auf denen der Augenarzt fälschlicherweise kassenpflichtige Leistungen verrechnet hat – und wird fündig.

«Nach dem Bekanntwerden dieses Falls haben wir weitere Rechnungen dieses Arztes angeschaut und fanden die gleiche Konstellation. Wir fragten vier weitere Kunden an, ob es sich auch um nicht kassenpflichtige Vorsorgeuntersuchungen handelt und haben die Antwort bekommen, dass dies der Fall sei», so Schärer von Swica.

Auch die Krankenkasse Assura entdeckt verdächtige Rechnungen. Wiederum hat der Augenarzt nicht-kassenpflichtige Untersuchungen als kassenpflichtig angegeben. Der Augenarzt schreibt dazu: «Der Rechnungsvermerk 'PFL' für Pflichtleistung erfolgte versehentlich. Die Rechnung ist jedoch so ausführlich, dass klar hervorgeht, dass es sich um eine nicht kassenpflichtige Voruntersuchung handelt.»

Systematisches Vorgehen strafbar

Die Krankenkassen widersprechen: Die Rechnungen des Augenarztes würden kassenpflichtige Leistungen vortäuschen. Das sei illegal. Peter Marbet: «Wenn sich herausstellt, dass das nicht einfach ein Versehen gewesen ist und seitens des Arztes eine systematische Vorgehensweise vorliegt, dann kann man gegen ihn auch gerichtlich vorgehen, so dass der also gar nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen abrechnen könnte.»

Ohne Esther Rhiner wären die falschen Rechnungen unentdeckt geblieben. Sie hat die Rechnung nicht einfach unbesehen ihrer Krankenkasse geschickt. Das kommt allen Prämienzahlern zu Gute. Der Augenarzt betont übrigens, dass er die Rechnung von Frau Rhiner stornierte noch bevor sich «Kassensturz» gemeldet hat.

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