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Versicherungen Horrende Spitalkosten: Achtung im Ausland

Wer ausserhalb der EU reist, sollte auf einen genügenden Versicherungs-Schutz achten. Muss man in Ländern wie den USA, Brasilien oder Australien notfallmässig ins Spital, riskiert man sehr hohe Kosten. Die Grundversicherung deckt diese nicht immer ab.

Interview Patienten-Schützerin

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Die Präsidentin der Schweizer Patientenschutz Organisation, Margrit Kessler, nimmt Stellung zur überhöhten Rechnung für das Einrenken einer Schulter und gibt Tipps für die Kranken-Versicherung  bei Reisen aussserhalb der EU.

Diese Lektion muss Hans Gertsch teuer bezahlen. Der 73 jährige Rentner hat letzten Herbst die Familie seines Neffen nach Florida begleitet. Auf einem Ausflug passiert ihm ein Missgeschick. Er stolpert unglücklich über eine Bodenschwelle und fällt auf die linke Schulter.

Weil die Schmerzen immer stärker werden, bringt ihn die Familie in ein Spital in Miami. Dort wird eine ausgerenkte Schulter diagnostiziert.

Anzahlung von 10‘000 Dollar

Nach mehreren erfolglosen Versuchen wird ihm die Schulter unter Vollnarkose wieder eingerenkt. Eine Operation ist nicht nötig. Alles in Allem verbringt  Hans Gertsch 20 Stunden im Spital. Noch vor Ort leistet die Familie per Kreditkarte eine Anzahlung von 10‘000 Franken.

«Man sagte uns, die Kosten würden sich auf 7000 Dollar belaufen, zuzüglich der Labor-Kosten.», erzählt Béatrice Hatt, die Frau des Neffen von Hans Gertsch.

Rechnungs-Schock in der Schweiz

Zurück in der Heimat schickt das Spital Hans Gertsch nach Monaten drei Rechnungen. Die Gesamtsumme beläuft sich auf sagenhafte 25‘000 Dollar. Die Familie kann das kaum fassen.

«Für mich ist das absolut unerklärlich, es war ja keine Operation nötig oder sonst ein komplizierter Eingriff. Das ist jenseits von Gut und Böse», sagt Béatrice Hatt.

Krankenkasse zahlt nur die Hälfte

Doch es kommt noch ärger. Die Krankenkasse Aquilana, bei der Hans Gertsch grundversichert ist, zahlt nur knapp 11‘000 Franken. Den Rest von umgerechnet 12‘000 Franken muss der Rentner selber berappen.

Für ihn eine grosse finanzielle Belastung: «Da muss ich jetzt sparen und schauen, wie ich das zusammen bringe. Mit meiner schmalen AHV-Rente komme ich ja nicht weit.»

Doppelter Betrag des Schweizer Tarifs

Die Aquilana bedauert die Situation von Hans Gertsch. Sie könne jedoch nicht mehr bezahlen, sagt René Planzer, Leiter Leistungen  beim Versicherer. Das Schweizerische Krankenversicherungsgesetz sieht für Notfall-Behandlungen im Ausland maximal die doppelte Vergütung des Tarifs einer vergleichbaren Behandlung in der Schweiz vor.

«Wir haben geschaut, was die Behandlung am Kantonsspital Aargau kostet und haben Hans Gertsch den doppelten Betrag ausbezahlt. Leider deckt das die Kosten bei weitem nicht», so Planzer. Eine entsprechende Zusatzversicherung hätte die Kosten gedeckt.

Viele Leute sind auf Reisen unterversichert

Der Fall von Hans Gertsch ist bei weiten kein Einzelfall, sagt Margrit Kessler, Präsidentin der Stiftung SPO Patientenschutz. «Die Unterversicherung auf Reisen ist ein riesiges Problem. Leute, die gerne reisen, müssen wissen, dass sie so in den Hammer laufen können.»

Kessler rät deshalb dringend, den Versicherungsschutz vor einer Reise zu  prüfen und wo nötig eine Zusatzversicherung abzuschliessen.

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