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Stetoskop und eine Papierrolle voller Zahlen
Legende: Bei der Abrechnung mit der Krankenkasse lässt sich Ärger vermeiden. Colourbox

Versicherungen Krankenversicherung: Die wichtigsten Tipps vom Ombudsmann

Nach sieben Jahren als Ombudsmann der Krankenversicherung weiss Rudolf Luginbühl nur zu gut, wo der Schuh drückt. Vor seinem Rücktritt verrät er im «Espresso» seine drei wichtigsten Tipps für Versicherte.

1. Fragen an die Versicherung:

Wer eine Frage hat, sollte diese der Krankenkasse mindestens per Mail oder besser noch per Brief stellen. Die Gefahr für Missverständnisse ist bei telefonischen Anfragen zu gross. Oft stellt man im Nachhinein fest, dass der Kunde etwas anderes verstanden hat, als die Krankenkasse gesagt haben will.

Rücktritt und Rückblick:

2. Krankenkassen-Wechsel :

Bei einem Wechsel der Zusatzversicherung sollte man sehr vorsichtig sein. Grundsätzlich gilt: Kündigen Sie die alte Versicherung erst, wenn die neue besteht. Nehmen Sie sich genügend Zeit für diesen Wechsel und unterschreiben Sie nichts, was sie nicht verstehen. Ausserdem sollten Versicherte immer eine kritische Haltung gegenüber sogenannten neutralen Versicherungs-Vermittlern haben.

3. Leistungsabrechnung:

Wenn Sie eine Rechnung einreichen, machen Sie unbedingt vorher eine Kopie davon. Die Ombudsstelle stellt nämlich zunehmen fest, dass bei den Kassen immer wieder einmal Rechnungen verloren gehen und somit auch nicht abgerechnet werden. Ist das der Fall, kann der Versicherte die Kopie der Verschwundenen Rechnung nachreichen.

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