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Versicherungen Kurzschluss sorgt für 20'000-Franken-Schaden

Eine Überspannung zerstörte in einem Einfamilienhaus diverse Elektrogeräte. Der Schaden ist hoch und nicht gedeckt.

Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» sass zusammen mit seiner Frau kurz vor Weihnachten gemütlich in der Stube seines Einfamilienhauses und schaute fern. «Plötzlich fing das Licht an zu flackern, dann gab es einen lauten Knall, und es war dunkel.» Der Hörer rief notfallmässig einen Elektriker an. Der prüfte den Sicherungskasten und stellte fest, dass der Nullleiter defekt war, und darum das Stromnetz im ganzen Haus unter Überspannung stand.

Überspannung zerstört diverse Elektrogeräte

Durch diese Überspannung gaben mehrere Geräte den Geist auf: «Das Telefon, der Steamer, der Dampfabzug oder die Heizung funktionierten nicht mehr», erzählt der Hörer. Er meldet den Schaden bei der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau.

«Da ein technischer Defekt und nicht ein Blitz den Schaden verursachte hatte, war die Gebäudeversicherung nicht zuständig. Bei einem Blitz wäre der Schaden teilweise gedeckt gewesen.» Auch bei seiner Hausratversicherung blitzt der Hörer ab. Schäden aus Überspannung sind in der Grunddeckung explizit ausgeschlossen. Er hätte eine Zusatzversicherung abschliessen müssen.

Die Gebäudeversicherungen sind in der Schweiz kantonal geregelt. Jeder Kanton entscheidet für sich, welche Schäden seine Versicherung abdeckt. In den Kantonen Schaffhausen, Aargau und Bern beispielsweise sind Überspannungsschäden nicht versichert. Bei der Gebäudeversicherung des Kantons Bern gibt es seit kurzem die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Spannungsschäden abzuschliessen.

Kanton Zürich zahlt solche Schäden

Bitter für den Hörer: Hätte sein Haus im Kanton Zürich gestanden, wäre der Schaden durch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich gedeckt gewesen. Martin Kull ist Leiter Versicherung bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich und bestätigt: «Im Kanton Zürich sind Überspannungsschäden durch die Gebäudeversicherung gedeckt.» Pro Jahr sind das 20 bis 30 Fälle.

Allerdings übernimmt die Gebäudeversicherung nur Schäden an Installationen, die das Gebäude betreffen. Also an Elektroanlagen, Beleuchtung, Heizung oder Küchenkombinationen wie Geschirrwaschmaschine, Backofen, Kühlschrank, Waschmaschine oder Tumbler. Alle anderen Geräte wie Computer, Fernseher, Handy oder Stereoanlage gehören zum Hausrat und werden nur ersetzt, wenn eine entsprechende Versicherungsdeckung besteht.

Wichtig zu wissen: Solche Überspannungsschäden können immer passieren. Darum sei es wichtig, so Martin Kull, dass man die Elektroinstallationen regelmässig durch einen Fachmann überprüfen lasse.

Bei Mietern haftet übrigens der Vermieter für Überspannungsschäden.

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