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Versicherungen Pensionskassen-Ärger: Tipps für Versicherte

Eine Angestellte merkt, dass ihr Chef die Pensionskassen-Beiträge zwar von ihrem Lohn abgezogen, jedoch nicht in die Pensionskasse einbezahlt hat. Der Arbeitnehmerin droht ein Verlust von mehreren Tausend Franken. «Kassensturz» sagt, worauf zukünftige Rentner bei ihrer Kasse achten müssen.

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Amanda Ruth Berger ist arbeitslos. Ihr Arbeitgeber, ein Speditionsunternehmer aus Zollikofen (BE), hat ihr letzten Herbst gekündigt. Während 15 Monaten hat Amanda Ruth Berger als Disponentin für Bähler Transporte gearbeitet. Ihre Lohnabrechnung hat sie immer kontrolliert. Stutzig wurde sie, als sie sah, dass ihr Arbeitgeber die Pensionskassenabzüge als «provisorisch» deklarierte. Er hat ihr Monat für Monat 10,35 Prozent beziehungsweise 569 Franken vom Bruttolohn abgezogen – mehr als das Pensionskassenreglement vorsieht.

Sie sprach ihren Chef darauf an: Dieser habe geantwortet, Ende Jahr, wenn die Pensionskassen Abrechnungen machen, werde herauskommen, ob sie zu viel oder zu wenig bezahlt habe und das werde dann angepasst. «Wenn es zu viel sei, bekäme ich dieses Geld retour», sagt Amanda Ruth Berger. Sie arbeitete mit dem sicheren Gefühl, dass ihr Chef die Lohnabzüge in die Pensionskasse einbezahlt.

Doch nach der Kündigung erfährt Amanda Ruth Berger, dass der Arbeitgeber Monat für Monat Pensionskassengelder von fast 600 Franken vom Lohn abgezogen, nicht aber in die Pensionskasse einbezahlt hat. Sie sei wütend und schockiert. «Weil ich sowas nicht verstehen kann», sagt Berger. Ganze 8500 Franken hat ihr der Speditionsunternehmer vom Lohn abgezogen – und nicht einbezahlt. Dazu kommen die Zahlungen, welche er als Arbeitgeber leisten muss.

Josef Bähler, der ehemalige Arbeitgeber von Amanda Ruth Berger, schreibt «Kassensturz», er habe Fehler gemacht und werde das Geld einbezahlen.

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