Heute liegt der Umwandlungssatz, der die Höhe der Rente bestimmt, bei 7,2 Prozent. Das bedeutet: Ein Rentner bekommt heute 7’200 Franken pro Jahr für 100'000 Franken Altersguthaben. Künftig erhalten Rentner nur noch 6'800 Franken pro Jahr. Diese Rentenkürzung ist vom Parlament bereits beschlossen.
Der Bundesrat will nun den Umwandlungssatz nochmals senken: auf 6,4 Prozent. Bereits in vier Jahren sollen Rentner nur noch 6400 Franken pro Jahr bekommen für 100'000 Franken Altersguthaben. Das sind über 10 Prozent weniger als heute.
Doch den Versicherungen geht auch diese Rentenkürzung noch zu wenig weit. Ein wichtiger Grund für eine weitere Kürzung sei die steigende Lebenserwartung, sagen sie. Der Mensch wird immer älter, das Altersguthaben muss immer länger reichen. Eine noch stärkere Kürzung der Renten sei deshalb unausweichlich. Doch wie lange lebt der Mensch?
Versicherungen verwenden zur Berechnung der Renten sogenannte Sterbetafeln. Darauf können sie ablesen, wie lange ein Mensch im Schnitt noch zu leben hat. So hat beispielsweise ein 65jähriger Mensch noch 20.5 Jahre zu leben. Für so viele Jahre, sagen Versicherungen, reiche das Altersguthaben nicht. Der Umwandlungssatz müsse darum noch stärker gesenkt werden.
Merkwürdig nur: Autonome Pensionskassen von Firmen rechnen bei ihren Angestellten mit einer deutlich niedrigeren Lebenserwartung als die Versicherungen. Sie verwenden andere Sterbetafeln. Autonome Pensionskassen gehen davon aus, dass ein 65 Jahre alter Mann im Schnitt noch 17,9 Jahre zu leben hat. Die Lebenserwartung ist also fast drei Jahre kürzer als bei einer Versicherung. Weil Pensionskassen wie die der Migros und anderer grossen Firmen mit einer niedrigeren Lebenserwartung rechnen, fordern sie keine weiteren Senkung der Renten. Das sei ein Fehler, sagt Swiss Life. «Man muss der Realität ins Auge blicken», sagt Swiss Life Sprecher Frank Keidel, «die Menschen werden immer älter. Wenn die Pensionskassen die höhere Lebenserwartung nicht berücksichtigen, führt das dazu, dass sie viel Geld beiseite legen müssen, um dieses Risiko aufzufangen.» Dieses Geld fehle den Erwerbstätigen.
Swiss Life und andere Versicherungen rechnen nicht immer mit der gleichen Lebenserwartung. Sie verwenden unterschiedliche Sterbetafeln.
Im Falle der Todesfallversicherung, welche die Versicherungen anbieten, bedeutet das: Der gleiche Arbeitnehmer, der zur Berechnung der Pensionskassenrente sehr lange lebt, hat eine sehr tiefe Lebenswartung, wenn die Versicherungen die Prämien für die Todesfallversicherung berechnen. Geht es also ums Renten zahlen, leben die Menschen lange, wenn es ums Prämien kassieren geht, schlägt das letzte Stündlein der Arbeitnehmer früh. Das ist schlau. Denn je niedriger die Lebenserwartung der Arbeiter ist, desto mehr Prämien können die Versicherungen für die Todesfallversicherung verlangen.
Swiss Life sagt dazu: «Wir wollen unser Versprechen halten, und deswegen gehen wir bei einer Todesfallversicherung von einer leicht niedrigeren Lebenserwartung aus», sagt Frank Kreidel. Swiss Life verspricht für den Fall, dass ihre Annahmen zu vorsichtig wären, den Kunden die zuviel bezahlten Prämien zurück zu geben. Allerdings gibt Swiss Life zu: Von den zuviel kassierten Prämien bezahlt sie nicht alles zurück. Ein Teil kommt nicht den Angestellten zugute, sondern den steckt die Versicherung in die eigene Tasche.
Der Ständerat entscheidet nächste Woche über die Senkung des Umwandlungssatzes.