Auf 2,4 Millionen Gönner kann die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega zählen. Viele dieser Spender glauben, die Rega hole einem bei einem Notfall von jedem Flecken dieser Erde heim. Doch die Rega ist keine Versicherung, was bedeutet: Sie kann die Leute heimtransportieren, muss aber nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Immerhin: Holt die Rega einen ab und die Versicherung zahlt nicht, übernimmt die Flugwacht für Gönner die Kosten. Dies gilt für den Transport, nicht aber für Kosten eines Arztbesuches oder Spitalaufenthalts.
Zusatzversicherung empfiehlt sich
Ob Rega-Gönner oder nicht: Eine Zusatzversicherung empfiehlt sich, um bei einem allfälligen medizinischen Notfall nicht noch in eine finanzielle Notlage zu geraten. Denn viele Leute seien vor allem bei den Heilungskosten unterversichert, sagt Versicherungsexperte Ruedi Ursenbacher gegenüber «Espresso». Vor allem in Ländern ausserhalb des EU-/Efta-Raumes können Arzt- und Spitalkosten horrend ausfallen.
Der Fachmann zählt deshalb drei Möglichkeiten auf, um richtig versichert zu sein: Eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse, eine einmalige Reiseversicherung für eine bestimmte Reise oder eine Jahresreiseversicherung. Letztere empfiehlt sich vor allem, wer mehrmals jährlich für längere Zeit ins Ausland reist.
Wichtig ist in jedem Fall, die allgemeinen Vertragsbestimmungen genau zu studieren. Denn: Viele Versicherungen zahlen bei den Heilungskosten oder einem Rücktransport in die Schweiz nur einen limitierten Betrag.