Zum Inhalt springen
Münzen
Legende: Spartipps: Damit Geld in punkto Zusatzversicherungen nicht unnötig ausgegeben wird Colourbox

Versicherungen Spartipps bei Zusatzversicherungen

Damit Sie kein Geld zum Fenster hinauswerfen - beachten Sie vor einem Abschluss folgende Punkte:

  • Lesen die die Allgemeinen Versicherungs-Bestimmungen ganz durch. Häufig finden sich Leistungs-Einschränkungen, zum Beispiel bei psychischen Leiden. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie alles verstanden haben.
  • Vorsicht, wenn eine Versicherung mit hohen Rabatten wirbt. Häufig steigen die Prämien, sobald man eine Leistung beansprucht.
  • Unterschreiben Sie keine mehrjährigen Verträge oder bestehen Sie auf einem jährlichen Kündigungsrecht.
  • Kollektivverträge sind günstiger. Grössere Arbeitgeber bieten den Beitritt zu solchen Kollektivverträgen an, Verbände und Gewerkschaften.
  • Sparmöglichkeiten bei Spitalzusatzversicherungen bieten höhere Selbstbehalte, die Beschränkung auf von der Kasse anerkannte Spitäler oder so genannte Flex Modelle. Bei den Flex Modellen wird die Kostenbeteiligung vor dem Spitaleintritt vereinbart.
  • Deckungslimiten bei Spitalzusatzversicherungen machen keinen Sinn. Die Versicherung bezahlt dann zum Beispiel nur 100'000 Franken pro Jahr oder die Deckung ist auf 3 Monate beschränkt. Die Prämienersparnis ist gering. Zudem können sich solche Limiten bei einer schweren Krankheit unangenehm auswirken.
  • Frauen, die keine Kinder möchten, können die Geburtendeckung ausschliessen und damit Prämien sparen.
  • Berufstätige sind über den Arbeitgeber obligatorisch unfallversichert und können diese Deckung ausschliessen.
  • Bei Krankentaggeldversicherungen bewirken die Wahl eines tieferen Taggeldes oder längere Karenzfristen eine tiefere Prämie.
  • Spital-Taggeldversicherungen und Pflege-Versicherungen lohnen sich nicht. Angestellte bekommen im Krankheitsfall den Lohn für eine bestimmt Zeit weiter bezahlt. Und wer im Alter auf Pflege angewiesen ist und in bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
  • Wer die Zusatzversicherung wechseln möchte, sollte erst kündigen, wenn er von der neuen Gesellschaft schriftlich eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung bekommen hat.

Zusätzliche Informationen:

Informationen des Bundesamtes für Gesundheit zur obligatorischen Grundversicherung: www.bag.admin.ch

Prämienrechner des Bundesamtes für Gesundheit: www.priminfo.ch

Informationen des Vermögenszentrums (VZ) zu Zusatzversicherungen: www.vzonline.ch

Onlinevergleichsdienst Comparis: www.comparis.ch

Meistgelesene Artikel