Der «Kassensturz»-Beitrag vom 26. November hat gezeigt: Heimbewohner müssen für ihre Pflegekosten je länger je mehr bezahlen, denn viele Kantone sparen auf Kosten der Betagten.
Das Leben im Heim kostet je nach Pflegebedürftigkeit und Wohnkomfort zwischen 3000 und 11‘000 Franken im Monat. Solche Beträge können die wenigsten Betagten über längere Zeit selber finanzieren.
Die Hälfte bezieht Ergänzungsleistungen
Wenn AHV, Pensionskasse und das Vermögen zur Deckung der Heimkosten nicht mehr reichen, haben Bewohner Anrecht auf Ergänzungsleistungen, die die Kantone ausrichten. 50 Prozent aller Heimbewohner nehmen deshalb Ergänzungsleistungen in Anspruch. Eine Person im Heim bekommt im Durchschnitt monatlich über 3‘000 Franken.
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Der Experte gibt Auskunft
Daniel Domeisen vom Verband der Schweizer Heime «Curaviva» beantwortet im «Kassensturz»-Studio die wichtigsten Fragen zur Pflegefinanzierung. Zum Beispiel:
Wie sollen die Heimkosten finanziert werden? Müssen alle Besitztümer des Heim-Bewohners liquidiert und das ganze Vermögen aufgebraucht werden?
Daniel Domeisen: Grundsätzlich sollten die Heimkosten aus den laufenden Einkünften finanziert werden: Der AHV-Rente, der Pensionskassen-Rente und allfälligen Vermögens-Erträgen. Wenn das nicht ausreicht, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Dabei wird auch verlangt, dass der Pensionär auch einen Teil seines Vermögens einsetzt, um die Kosten zu decken. Das Vermögen wird bei der EL-Berechnung mitberücksichtigt (Vermögensverzehr) bis zur sogenannten «Vermögens-Freigrenze». Das ist der Betrag, der nicht angetastet werden darf. Für Alleinstehende beträgt er 37'500 Franken, für Ehepaare 60'000 Franken. Liegenschaften-Besitzer haben eine Vermögens-Freigrenze von 300'000 Franken. Diese wurde mit der Einführung der neuen Pflege-Finanzierung angehoben.
Soll man kurz vor dem Heimeintritt noch schnell alles vererben?
Daniel Domeisen: Nein. Bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen wird geprüft, ob in den letzten Jahren grössere Vermögenswerte an die Nachkommen abgegeben wurden. Dies wird dann einberechnet.
Können die Angehörigen zu finanziellen Unterstützung beigezogen werden?
Daniel Domeisen: Sollten die laufenden Einkünfte sowie die Ergänzungsleistungen nicht zur Deckung der Heimkosten ausreichen (absolute Ausnahme), so müsste ein Antrag auf Sozialhilfe geprüft werden. Kinder und Eltern könnten in einem solchen Falle in die Pflicht genommen werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Verwandtenunterstützung bedingt, dass ein Jahreseinkommen von über 120'000 Franken bei Alleinstehenden, bzw. über 180'000 Franken bei Ehepaaren plus 20'000 pro minderjähriges oder in Ausbildung befindlichem Kind ausgewiesen ist. Über einem Vermögen von 250'000 Franken bei Alleinstehenden, 500'000 Franken bei Ehepaaren plus 40'000 Franken pro minderjährigem oder in Ausbildung befindlichem Kind kann auch bei tieferen Einkommen eine Verwandtenunterstützung zum Zuge kommen. Nur 0,3 Prozent aller über 80-jährigen Menschen in der Schweiz müssen auf die Sozialhilfe zurückgreifen.