Bei der Rettungsflugwacht herrscht derzeit Hochbetrieb: Allein 385 Mal musste die Rega in diesem Winter ausrücken, um verunfallte Schneesportler zu bergen. Für elf Menschen kam jede Rettung zu spät. Sie verloren ihr Leben in einer Lawine.
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Hinterbliebene mit Rentenkürzungen bestraft
Auf den Pisten vergnügen sich immer mehr Wintersportler auf immer schnellerem Material. «Im Vergleich zu früher gibt es zahlenmässig nicht mehr Unfallopfer», beobachtet Unfallchirurg Christian Ryf von der St. Anna-Klinik in Luzern. «Aber die Verletzungen sind deutlich schwerer».
Unfälle auf oder neben Skipisten können für Betroffene gravierende Folgen haben. Gesundheitliche, aber auch finanzielle. «Wer sich beim Wintersport besonderen Risiken aussetzt, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistungen rechnen», erklärt Thomas Mäder, Direktor der Abteilung Versicherungsleistungen der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva). Eine solche Kürzung könne sogar Angehörige betreffen.
Das musste die Ehefrau eines Wintersportlers schmerzlich erfahren. Ihr Mann kam vor etwa fünf Jahren auf einer Schneeschuhwanderung in einer Lawine ums Leben.
Dass der Mann die ausgeschilderte Route trotz Lawinengefahr verlassen hatte, stufte seine Unfallversicherung als Wagnis ein und kürzte die Rente seiner Witwe um 50 Prozent. Die Frau wehrte sich gegen den Entscheid.
Wandern bei hoher Lawinengefahr kann als Wagnis gelten
Doch das Bundesgericht beurteilte die Kürzung als rechtens. Die Lawinengefahr an jenem Tag sei erheblich gewesen und die Route habe über eine typische Gefahrenstelle geführt.
Zudem habe der Mann weder das Lawinenbulletin konsultiert noch ein Ortungsgerät oder eine Rettungsschaufel auf sich getragen. Ein solches Verhalten stelle ein Wagnis dar.
Nach einem Unfall ermittelt die Staatsanwaltschaft
Wagnisse - gefährliche Sportarten
Laut Unfallversicherungsgesetz dürfen Versicherungen ihre Geldleistungen kürzen, wenn sich jemand unvorsichtig verhält und so einen Unfall verursacht: Bei grober Fahrlässigkeit wird das das Unfalltaggeld gekürzt (also den Lohnausfall), bei einem Wagnis die Rente.
Letzteres ist für Betroffene besonders hart: Renten werden in jedem Fall um mindestens die Hälfte gekürzt, im Extremfall gar verweigert. Massgebend sind immer die konkreten Umstände jedes Einzelfalls. Lediglich die Kosten für die Heilung muss die Versicherung voll bezahlen.
Das ist noch nicht alles: Wer durch sein riskantes Verhalten einen anderen Menschen verletzt oder tötet, muss mit einem Regress seiner Haftpflicht- oder der Unfallversicherung rechnen und kann sogar strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Denn: Auch Wintersportler bewegen sich nicht in einem rechtsfreien Raum.