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Versicherungen Unfaire IV-Gutachter in der Kritik

Die Invalidenversicherung stützt ihre Entscheide meistens auf Gutachten von sogenannten medizinischen Abklärungsstellen. Diese stehen in Verdacht, zu Gunsten der IV zu arbeiten. Auch das Bundesgericht kritisiert die Arbeitsweise. Bleibt das so, müssen viele IV-Rentner um ihre Existenz fürchten.

Jean-Luc und Katharina Preuvot haben ein Restaurant geführt. Ein Arbeitsleben lang haben sie IV-Beiträge bezahlt. Für den schlimmsten Fall hat sich der Koch zusätzlich zur Invalidenversicherung privat versichert.

Der schlimmste Fall ist eingetreten. Preuvot erkrankte an Arterienverkalkung. Sein linkes Bein wurde amputiert, das rechte ist gefährdet. Er leidet an Diabetes. Er hat einen Herzschrittmacher. Er leidet unter Phantomschmerzen.

Ein Neuro-Schmerz-Schrittmacher soll die dauernden Schmerzen lindern. Von der IV erhält Preuvot monatlich magere 520 Franken. Dazu kommen 600 Franken von der Unfallversicherung. Zu wenig zum Leben.

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60-Jähriger soll umschulen

Katharina Preuvot ist erzürnt: «Man hat sich gut versichert, alles abgedeckt, pünktlich die Prämien bezahlt und jetzt hat man nichts von diesen Versicherungen.» Der Grund: Die IV findet, der Koch könne zu 50 Prozent eine andere Arbeit verrichten.

«Das ist eine hypothetische Einschätzung einer Arbeitsfähigkeit, die mit der realen Welt nichts zu tun hat», sagt Martin Holy, Hausarzt von Preuvot. Der Patient sei nicht mehr belastbar. Umschulung sei zwecklos, als 60-jähriger wird er keine Stelle finden.

Bei solchen Entscheiden folgt die IV in den meisten Fällen externen Expertisen von Medizinischen Abklärungsstellen, den Medas. Das Prozedere ist immer dasselbe: Die IV, Privat- und Unfallversicherungen schicken komplizierte Fälle zu Gutachtern dieser Abklärungsstellen. Es gibt 18 Medas-Stellen in der Schweiz.

Eine neutrale Beurteilung ist nicht garantiert

Die IV zahlt für ein Gutachten 9000 Franken. Insgesamt vergibt sie den Medas jährlich Aufträge für 40 bis 45 Millionen Franken. Heikel dabei: Medas machen 80 bis 90 Prozent ihres Umsatzes dank solcher Gutachten. Das schafft Abhängigkeiten von den Auftraggebern.

Einige der 18 Medas-Stellen stehen im Verdacht, sich mit harten Gutachten – zu Ungunsten der Versicherten – bei IV, Suva und privaten Versicherungen beliebt zu machen und Aufträge zu sichern.

«Ein Medas-Gutachter wird seinen Bericht im vorauseilenden Gehorsam verfassen», sagt Kurt Pfändler. Er ist Fachanwalt für Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht in Zürich. «Dieses System bietet keine Gewähr für eine faire Beurteilung.»

Bundesgericht beanstandet Verfahren

Für die Kontrolle der Gutachter ist das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV zuständig. Thomas Gächter, Professor für Sozialrecht an der Universität Zürich, sagt, das BSV habe die Gutachter zu wenig kontrolliert: «Es ist nun nachgewiesen, dass verschiedene Dinge früher aus dem Ruder gelaufen sind. Das ist in einem selten deutlichen Votum in einem Bundesgerichtsurteil zu lesen.» Tatsächlich hatte das Bundesgericht die Arbeitsweise der Gutachter arg kritisiert.

Konsumenten weht in den nächsten Jahren ein kalter Wind entgegen. Ein weiteres Bundesgerichtsurteil besagt: Für unerklärliche Schmerzen müssen IV und Versicherungen keine Rente mehr bezahlen. Dazu gehören Schleudertraumata – etwa nach einem Auffahrunfall – oder Phantomschmerzen. Deshalb werden nun 16000 Renten, die teilweise seit vielen Jahren laufen, neu überprüft. Allerdings nicht nach demselben Massstab wie zu dem Zeitpunkt als die Rente gesprochen worden ist, sondern mit dem neuen, härteren Massstab nach dem Bundesgerichtsurteil.

Betroffene müssen um Existenz fürchten

Das bedeutet: Tausende Leute mit nicht erklärbaren Schmerzen müssen um ihre Rente fürchten.

Für den Patientenanwalt Kurt Pfändler ist klar: «Das geht in vielen Fällen um die Existenz. Da besteht vielleicht eine IV-Rente von 20000 bis 25000 Franken pro Jahr. Daran ist sehr oft eine Rente der Unfallversicherung oder von der Pensionskasse gebunden. Das kann dann zusammen Einkünfte von 60000 bis 70000 Franken pro Jahr ausmachen. Wenn das weg fällt, gibt es nur noch den Gang zum Sozialamt.»

Polydisziplinäre medizinische Gutachten

Das Bundesgericht (BG) hat in seinem Urteil vom 28. Juni 2011 zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit einer polydisziplinären Begutachtung Stellung genommen. Grundsätzlich hielt das BG fest, dass die Beschaffung medizinischer Entscheidungsgrundlagen durch externe Gutachtensinstitute wie die Medas in der schweizerischen Invalidenversicherung sowie deren Verwendung auch im Gerichtsverfahren an sich verfassungs- und konventionskonform ist.

Andererseits sah das BG die Verfahrensgarantien auf Grund des Ertragspotentials der Tätigkeiten der Medas zuhanden der IV und der damit gegebenen wirtschaftlichen Abhängigkeit als latent gefährdet an.

Diesbezüglich wurde das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf administrativer Ebene dazu aufgefordert, binnen angemessener Zeit folgende Korrektive vorzunehmen:

  • Vergabe der Medas-Begutachtungsaufträge über eine IT-Plattform nach dem Zufallsprinzip
  • Mindestdifferenzierung des Gutachtenstarifs
  • Verbesserung und Vereinheitlichung der Qualitätsanforderungen und -kontrolle
  • Stärkung der Partizipationsrechte der versicherten Personen
  • Bei Uneinigkeit ist die Expertise durch eine anfechtbare Zwischenverfügung anzuordnen
  • Der versicherten Person stehen vorgängige Mitwirkungsrechte zu.

Diese Forderungen wurden nun teilweise erfüllt.

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