Immer mehr Versicherungen künden ihren Kunden nach einer Anzahl Schadensfällen, ohne diese vorzuwarnen. «Espresso» liegen mehrere Fälle vor. Versicherungsombudsmann Martin Lorenzon bestätigt diese Tendenz, auch er hat immer häufiger mit solchen Fällen zu tun.
In einem Fall geht es um eine Autoversicherung. Peter B. hatte innerhalb von sechs Jahren vier Schäden an seinem Auto, einmal selbstverschuldet, drei Mal sei er nicht schuld gewesen. Und dann kam das Schreiben der Versicherung: Aufgrund der vielen Schäden kündigte sie ihm die Police. Peter B. fiel aus allen Wolken. Denn er wusste: Eine neue Versicherung im Zeitraum von zwei Wochen zu finden, ist schwierig. Da er auf das Auto beruflich angewiesen ist, kam er unter Druck. «Ich bekam drei Absagen und drei Versicherungen machten Offerten, die ich mir nicht leisten konnte.»
Unbedingt das Gespräch suchen mit den Versicherungen
Martin Lorenzon ist Ombudsmann bei der Schlichtungsstelle für Versicherungen. Er rät in solchen Fällen, unbedingt das Gespräch mit verschiedenen Versicherungen zu suchen und offenzulegen, weshalb es bei der letzten Versicherung zu einer Kündigung gekommen ist. «Führt dies zu keiner Lösung, sollten sich solche Kunden wieder an die alte Versicherung wenden und die Situation darlegen. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Versicherungen schliesslich doch ein Angebot machen, das für beide Seiten stimmt.» Eine neue Police bedeute in solchen Fällen aber sicher eine höhere Prämie, einen höheren Selbstbehalt oder den Ausschluss von gewissen Schäden. Diese Kröte müssen Versicherungsnehmer schlucken.
So sind die Spielregeln
Beim Versicherungsverband heisst es, Kündigungen bei Schadensfällen seien das gute Recht der Versicherungen, ebenso wie es das Recht der Versicherungsnehmer sei, nach einem Schadensfall zu kündigen, wenn man unzufrieden ist mit der Versicherung. Michael Wiesner vom Versicherungsverband: «Eine Versicherung ist nicht dazu da, Schäden à discrétion zu decken. Der Versicherungsnehmer hat auch eine Pflicht, Schäden zu vermindern, wo dies zumutbar ist (Bsp. Marderschaden, Anm. der Red.). Es ist auch nicht im Interesse der Versicherungsgemeinschaft, dass eine Versicherung laufend Schäden deckt.»