Bis Ende September haben Versicherte Zeit, ihre Zusatzversicherung zu kündigen. Aufgepasst, einige Versicherungen haben eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Da muss man bereits Mitte Jahr an die Kündigung denken.
Der Experte Ruedi Ursenbacher zeigt im «Espresso»-Interview auf, dass es sich durchaus lohnen kann, die bestehende Police einmal genau zu überdenken.
Herr Ursenbacher, was sollte ich beachten, wenn ich meine Zusatzversicherung überdenke?
Ruedi Ursenbacher: Ich überlege sicher zunächst, ob ich all die Zusätze, die ich aktuell versichert habe, noch brauche. Beispiele dafür sind zum Beispiel eine Versicherung für die halbprivate Abteilung oder eine abgeschlossene Zahnversicherung. Man sollte sich auch fragen, ob man wirklich ein Fitnessabo braucht.
Gibt es denn Zusatzversicherungen, die aus Ihrer Sicht klar überflüssig sind?
Ruedi Ursenbacher: Auf jeden Fall. Gerade wenn ich als Erwachsener eine Zahnversicherung mit sehr beschränkten Leistungen und hohen Prämien habe, nützt mir diese nicht viel. Oder: Bin ich pensioniert, brauche ich sicher keine Taggeldversicherung mehr. Das Gleiche gilt für eine Todesfall- oder eine Invaliditätsversicherung bei Unfall. Als Rentner besteht da kein Bedarf mehr.
Viele haben eine Zusatzversicherung Spital Allgemein für die ganze Schweiz abgeschlossen. Mit der neuen Spitalfinanzierung kann der Patient in vielen Fällen aber sowieso wählen, wo er sich behandeln lassen will. Soll man diese Versicherung also künden?
Musterbrief:
Ruedi Ursenbacher: Da bin ich eher zurückhaltend. Ich würde sie beibehalten. Sie kann hilfreich sein, wenn ich in einem Kanton wohne, der tiefe Spitalkosten aufweist, ich aber lieber zum Beispiel in ein Universitätsspital gehen würde, wo höhere Kosten anfallen. Ausserdem haben solche Spital-Zusatzversicherungen oft noch kleine, gute Zusätze, beispielsweise eine Reiseversicherung oder eine Beteiligung an Brillen oder an einem Fitnessabo.
Wenn ich nun die Zusatzversicherung wechseln will: Worauf sollte ich achten?
Ruedi Ursenbacher: Wenn ich die Zusatzversicherung zu einer anderen Gesellschaft wechseln möchte, darf ich diese erst künden, wenn mich die neue Versicherung vorbehaltlos aufgenommen hat. Das muss in Form einer schriftlichen Bestätigung geschehen. Vorher darf ich die bestehende Versicherung auf keinen Fall auflösen.
Dann könnte es also eng werden bis zum 30. September. Allenfalls steht da ja noch ein Gesundheits-Check an.
Ruedi Ursenbacher: Tatsächlich ist das etwas spät. Eigentlich sollte man nach den Sommerferien beginnen, sich mit einem Wechsel der Zusatzversicherung zu befassen. So hat man selbst und auch die Versicherung genügend Zeit.
Halbprivat- oder Privatversicherungen sollten ebenfalls überdacht werden. Doch: Was gilt es zu beachten?
Ruedi Ursenbacher: Ab einem gewissen Alter wird es sicher schwierig. Ein jeder hat so seine kleinen Leiden, und die Zusatzversicherer sind streng bei der Aufnahme von neuen Kunden. Früher arbeiteten sie noch mit sogenannten Vorbehalten, heute gibt es eigentlich nur noch eine Schwarzweiss-Regel. Das heisst, sie nehmen Gesunde auf, und lehnen Menschen, die eine Krankheitsvorgeschichte haben, ab. Zudem gibt es die sogenannte Alters-Guillotine, die es unmöglich macht, ab Alter 55 oder 60 noch eine neue Versicherung zu finden.