Zum Inhalt springen

Header

Audio
«Konsumentenschützer» verschickt irritierende Rechnungen
Aus Espresso vom 15.01.2019. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 35 Sekunden.
Inhalt

Verwirrender Spendenaufruf «Konsumentenschützer» verschickt irritierende Rechnungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Datacom, Swisscall, Telecom Directories: Der ehemalige Betreiber dieser Firmen zockte mit seinen Call-Centern und Werbesperrlisten reihenweise Gutgläubige ab.
  • In einem früheren Fall wurde der Mann rechtskräftig wegen unlauterem Wettbewerb verurteilt. Danach gab er sich geläutert als «wirtschaftsfreundlicher Konsumentenschützer» aus.
  • Nun treibt sein «Konsumentendienst Schweiz» wieder Geld bei Ahnungslosen ein. Nur bei genauem Hinsehen wird klar, dass es sich dabei nicht um eine Rechnung handelt.
  • Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) prüft für «Espresso» den Spendenaufruf. Seine Einschätzung: «Das dürfte gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstossen.»
  • Man wolle es künftig besser machen, entschuldigt sich der Verantwortliche auf Anfrage.

Update: «Konsumentendienst» reagiert

Box aufklappen Box zuklappen

Nach Ausstrahlung des Radiobeitrags von «Espresso» meldete sich der Verantwortliche per Mail und versprach, künftig auf die «Veranschlagung eines Jahresbeitrags unter unseren Passivmitgliedern» zu verzichten.

Eine umstrittene Sperrliste für lästige Werbeanrufe – angeboten ironischerweise per telefonischem Werbeanruf – das war das Geschäftsmodell von Firmen wie Datacom oder Swisscall. Betreiber dieser Firmen war Patrick Dütschler. Das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 berichtete über Jahre immer wieder kritisch darüber.

Nicht nur, dass die Wirkung der angebotenen Sperrliste umstritten ist. Verärgert haben viele Betroffene vor allem die irreführenden Rechnungen und Scheinrechnungen, für Leistungen die sie gar nicht bestellt hatten. Wer nicht bezahlte, wurde mit aberwitzigen Forderungen von dubiosen Inkassofirmen eingedeckt.

Vom Saulus… zum «Konsumentenschützer»

In einem Fall wurde der Mann inzwischen rechtskräftig wegen unlauterem Wettbewerb verurteilt. Er hatte 2015 durch einen Briefversand Tausende von Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht. Die Firma bot einen Eintrag im Telefonbuch an, der Werbeanrufe und Datenmissbrauch verhindern sollte. Die Rechnungen waren so gestaltet, dass man sie mit Rechnungen der Swisscom verwechseln konnte.

Ähnlich lief es auch bei anderen Firmen ab, wo beispielsweise der Briefkopf von UPC nachgeahmt wurde. Patrick Dütschler entschuldigte sich nach der Verurteilung für sein früheres Verhalten und kündigte an, künftig ein «wirtschaftsfreundlicher Konsumentenschützer» zu sein.

Rechnung mit markiertem Hinweis.
Legende: Schnell zu übersehen: Der Hinweis, dass die Rechnung nicht bezahlt werden muss. zvg

Rückfall oder «Nicht der Rede wert»?

Mit Jet-Setterin Irina Beller («Was ziehen Sie vor: Shopping oder Sex?») warf er bald «Konsumer TV» auf den Markt. Er selbst wieselt dabei immer wieder als Reporter, zum Beispiel durch die Wandelhalle im Bundeshaus, wo er Parlamentarier nach ihren Weihnachtswünschen befragt. Ausserdem wurde eine neue Zeitschrift für Konsumenten angekündigt.

Doch nun melden sich wieder erstaunte Leute, die Post vom «Konsumentendienst Schweiz» erhielten, so heisst das jüngste Unternehmen des ehemaligen Datacom-Chefs.

Dabei wird ihnen als «Gönner, Kunde, Mitglied» für das entgegengebrachte Vertrauen gedankt und ein Einzahlungsschein über 95 Franken für den fälligen Jahresbeitrag beigelegt. Nur wer alles gut durchliest, merkt, dass es sich dabei NICHT um eine Rechnung handelt, sondern lediglich um einen Spendenaufruf. Das kleingedruckte «Eine Beitragspflicht besteht nicht» kann allerdings leicht übersehen werden.

Brief
Legende: Auch der Begleitbrief zur Rechnung ist irreführend. zvg

Das Prinzip der «kompromisslosen Ehrlichkeit»

Zwar hetzt dieser «Konsumentendienst» den Angeschriebenen nun keine Inkassobüros mehr hinterher und deklariert auch, dass nichts bezahlt werden müsse. Er tut dies aber so geschickt, dass viele ältere KonsumentInnen «in Panik geraten», wie es der Sohn eines betroffenen 88-Jährigen gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 schilderte.

Er bedaure es, wenn es deswegen zu Ärger und Missverständnissen gekommen sei, erklärte der Verantwortliche gegenüber «Espresso». 15'000 Mal sei der Brief versendet worden und er sei sich mit seiner Vergangenheit als Konsumentenschreck und dem Hintergrund seiner Verurteilung klar darüber, dass seine Kommunikation mit Dritten eigentlich «absolut korrekt und ohne Verwirrungsgefahr» erfolgen müsse.

Seco: «Dürfte gegen UWG verstossen»

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat mit dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 etwas gemeinsam: Beide haben eine jahrelange «Beziehung» mit den verschiedenen Unternehmen des selbsternannten Konsumentenschützers. Sie erhalten laufend kritische Rückmeldungen von geprellten Konsumentinnen und Konsumenten.

Unseres Erachtens gibt es keinen sachlichen Grund, eine Offerte in einer derartigen Aufmachung zu gestalten. Das fragliche Schreiben dürfte deshalb gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstossen.
Autor: Seco Staatssekretariat für Wirtschaft

So hatte das Seco im Mai 2015 die Datacom (Schweiz) GmbH abgemahnt. In der Folge unterzeichnete das Unternehmen eine entsprechende Unterlassungserklärung. Das Strafurteil gegen eine andere Firma (Telecom Directories) erfolgte ebenfalls auf einen Strafantrag des Seco hin.

Gegenüber «Espresso» erklärt das Staatssekretariat für Wirtschaft, dass es zu den neusten Rechnungsstellungen des Konsumentendienstes noch keine Beschwerden erhalten habe. In einer Beurteilung kommt es aber auch zum Schluss, dass hier erneut Leute irregeführt werden sollen: «Unseres Erachtens gibt es keinen sachlichen Grund, eine Offerte in einer derartigen Aufmachung zu gestalten. Das fragliche Schreiben dürfte deshalb gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstossen.» Allerdings könne letztlich nur ein Gericht aufgrund einer erhobenen Zivil- oder Strafklage ein lauterkeitswidriges Verhalten feststellen.

Meistgelesene Artikel