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Viel Ärger mit der Generalvollmacht
Aus Espresso vom 25.11.2014. Bild: Keystone
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Geld Viel Ärger mit der Generalvollmacht

Wer fürs Alter vorsorgen will und seinen Verwandten eine Generalvollmacht ausstellt, erlebt häufig eine böse Überraschung. Die meisten Schweizer Banken akzeptieren nur eigene Vollmachten.

Mit 94 Jahren will Fortunatus S. aus Basel vorsorgen, falls er irgendwann unfallbedingt ins Spital muss, urteilsunfähig wird oder schlimmer. Er lässt deshalb eine Auftrags- und Generalvollmacht erstellen und diese vom Notar beglaubigen.

Credit Suisse akzeptiert Generalvollmacht nicht

Fünf Jahre später tritt der Ernstfall ein. Doch die Credit Suisse weigert sich, das Papier anzuerkennen. Es würden nur Vollmachten auf bankeigenem Formular akzeptiert. Bürokratie pur. Dass der inzwischen 99-Jährige im Spital liegt und keine Kraft für bürokratische Spielchen hat, ist der Bank egal.

«Völlig unverständlich»

Für Jean-Pierre Becher, Generalsekretär des Schweizerischen Notarenverbands, ist die Reaktion unverständlich. «Eine Generalvollmacht ist rechtlich gültig - erst recht, wenn sie beglaubigt ist. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass eine Bank diese nicht akzeptiert.»

Gegenüber «Espresso», dem Konsumentenmagazin auf Radio SRF 1, will die Credit Suisse nur schriftlich Stellung nehmen, mit folgendem Statement: «Bei der Credit Suisse kommen für die Erteilung von Vollmachten generell bankeigene Formulare zur Anwendung, die auf eine bestimmte Bankbeziehung beschränkt sind. Die Vollmachten werden bei der Bank hinterlegt und der Vollmachtgeber hat so jederzeit die Möglichkeit, die Vollmacht durch eine entsprechende Erklärung an die Bank zu widerrufen. Dies erleichtert die Handhabung und minimiert Interessenkonflikte und Risiken.»

Oft Probleme mit Generalvollmachten

Keine Überraschung für Yvo Biderbost, Leiter Rechtsdienst bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zürich. Immer wieder gebe es Probleme mit Banken und Generalvollmachten. Zwar sei so ein Dokument rechtlich gültig. Im Geschäftsverkehr könne eine Bank aber selber bestimmen, welche Formen von Vollmachten sie akzeptiere.

Nur Postfinance und Luzerner Kantonalbank kundenfreundlich

Die Umfrage von «Espresso» bei den acht grössten Deutschschweizer Banken ergibt ein ernüchterndes Bild. Credit Suisse, UBS, Raiffeisen, ZKB, St.Galler Kantonalbank und Migrosbank akzeptieren nur Vollmachten auf eigenem Formular.

Einzig die Luzerner Kantonalbank sowie Postfinance sind kundenfreundlicher. Allerdings muss explizit erwähnt sein, dass die Generalvollmacht auch für die Vermögensverwaltung gilt.

Vollmachten: Wie vorsorgen?

  • Früh vorsorgen – nicht erst im Rentenalter!
  • Sich Gedanken machen, für welche Geschäfte eine Vollmacht gegeben werden soll
  • Sich Gedanken machen, wer als Vollmachtnehmer in Frage kommt: z.B. Ehepartner, Kinder, rechtliche Vertreter oder soziale Dienste. Dies ist vor allem auch eine Frage des Vertrauens.
  • Für jedes Bankkonto eine spezifische Bankvollmacht machen lassen
  • Für den Fall der Urteilsunfähigkeit einen Vorsorgeauftrag aufsetzen
  • Für die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und sonstigen Drittparteien eine Vollmacht oder eine Generalvollmacht erstellen.

Auch Ehepaare müssen vorsorgen

Paare, die ein gemeinsames Konto führen, auf das beide gleichberechtigt Zugriff haben, brauchen dafür keine zusätzliche Vollmacht. Aufpassen muss man aber, wenn das gemeinsame Konto nur auf den Namen einer Person läuft.

Wenn diese Person ins Spital muss, dement wird oder stirbt, kann es Probleme geben. Deshalb ist es ratsam, ein gemeinsames Konto zu führen, oder für jeden Partner ein eigenes Konto einzurichten.

Ist Letzteres der Fall, ist es ratsam, sich gegenseitig eine Bankvollmacht zu erteilen sowie den Partner im Testament als Willensvollstrecker einzusetzen.

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