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Versicherungen Wasserschaden: Gebäudeversicherung bezahlt nicht alles

Vollgelaufene Keller, überflutete Garagen: Die Regenfälle der vergangenen Tage haben Schäden in Millionenhöhe angerichtet. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» sagt, wie Sie sich richtig absichern - und sich bei einem Schaden richtig verhalten.

Es regnet und regnet. Viele Mieter und Hausbesitzer haben Wasser im Keller. Wenn so etwas passiert gilt als erstes: dem Instinkt folgen. Man sollte die Feuerwehr rufen und alles retten, was noch zu retten ist. Doch dann sollte man bereits an die Versicherung denken.

Stefan Thurnherr, Versicherungsexperte des Vermögenszentrums empfiehlt: Nichts wegwerfen, sondern die kaputten Gegenstände wenn möglich irgendwo lagern und auch fotografieren. «Der Versicherungsspezialist will die Sachen vielleicht noch anschauen», erklärt Thurnherr.

Schadensmindernde Massnahmen treffen

Besteht die Gefahr, dass noch mehr Wasser ins Haus läuft, sollte man versuchen, es zu stoppen. Jeder hat gemäss Versicherungsgesetz die Pflicht, schadensmindernde Massnahmen zu treffen. Ist das getan, muss man möglichst schnell die Versicherung kontaktieren.

Das wird bezahlt

Audio
Überschwemmte Keller: Wer bezahlt den Schaden?
aus Espresso vom 03.06.2013. Bild: keyston
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 28 Sekunden.

Schäden am Gebäude, wie zum Beispiel eine kaputte Wand oder auch eine defekte elektronische Anlage zahlt die Gebäudeversicherung.

Gegenstände, die im Keller gelagert werden, wie zum Beispiel Kleider oder auch Fahrräder, zahlt die Hausratsversicherung. Vorausgesetzt natürlich, man hat sein Hab und Gut für den richtigen Wert versichert.

Elementarschaden-Fonds

Wenn es Schäden ausserhalb des Hauses gibt, ist es möglich, dass keine Versicherung zuständig ist. Zum Beispiel wenn ein Garten durch das Hochwasser komplett zerstört wird.

Für solche Fälle gibt es einen speziellen eidgenössischen Fonds: den Elementarschadenfonds. Bei Schäden ab 500 Franken kann man dort Entschädigung beantragen.

Risiko «Unterversicherung»

Der Keller ist überschwemmt, der Schaden ermittelt, die Meldung an die Versicherung gemacht - Dann kommt der Schadenexperte, und weist darauf hin, dass der Schadenwert von 20‘000 Franken in einem krassen Missverständnis stehe zu der versicherten Summe von 40‘000 Franken insgesamt.

In einem solchen Fall wird die Versicherungsgesellschaft wohl eine neue Schätzung des Hausrats vornehmen, sagt Versicherungsexperte Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum: «Wenn sich dann bestätigt, dass ein zu geringer Wert deklariert wurde, wird der Versicherer seine Zahlungen entsprechend kürzen.»

Das heisst allerdings nicht, dass der Versicherer vorschreibt, welcher Anteil an Wertgegenständen im Keller gelagert wird. Wenn dieser ungewöhnlich hoch ist, muss der Versicherte aber in Kauf nehmen, dass die Gesellschaft nachforscht.

Prävention lohnt sich

Um Schäden zu vermeiden, sind verschiedene bauliche Massnahmen möglich: höhere Lichtschächte, zum Beispiel, oder verstärkte Mauern oder Fenster. Hier besteht in verschiedenen Kantonen die Möglichkeit, ein Gesuch um einen Beitrag an die sogenannten Objektschutzmassnahmen zu stellen. Die Gebäudeversicherung deckt dann einen Teil der Ausgaben ab. Im Kanton Luzern, zum Beispiel, sind es 20 bis 40 Prozent.

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