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Trotz Stern im Telefonbuch: Werbeanrufe von Parteien sind erlaubt
Aus Espresso vom 14.03.2019. Bild: Keystone
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Trotz Stern im Telefonbuch Werbetelefone von Parteien sind erlaubt

Eine politische Partei wirbt am Telefon um Wähler. Das verstösst trotz Sterneintrag nicht gegen das Gesetz.

Ein Hörer des Konsumentenmagazins «Espresso» aus dem Kanton Zürich fühlt sich von der SP belästigt. Ein SP-Vertreter rief ihn an, um ihn als Wähler zu werben. Dies, obwohl der Hörer einen Sterneintrag im Telefonbuch hat.

Der Stern signalisiert, dass man keine Werbeanrufe wünscht. Das sollte doch auch für eine politische Partei gelten, könnte man meinen. Dem ist aber nicht so, sagt das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco: «Telefonische Wahlwerbung ist kein Werbeanruf im Sinne des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb», schreibt es auf Anfrage von «Espresso».

Wahlkampf ist keine Wettbewerbshandlung

Die telefonische Kontaktaufnahme zwecks «nicht-kommerzieller Information», zum Beispiel aus politischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen, stelle keine unlautere Handlung dar, «und ist insoweit auch nicht verboten».

Das UWG erfasse nur Wettbewerbshandlungen, schreibt das Seco weiter. Das Verhalten müsse sich auf den Markt im wirtschaftlichen Sinne auswirken. «Ein Wahlkampf stellt keine Wettbewerbshandlung dar.» Bisher hat das Seco übrigens noch keine Beschwerden wegen der Wahlkampf-Telefonate der SP erhalten.

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