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Studiogespräch mit Roman Frick, Sicherheitschef Flughafen Zürich
Aus Kassensturz vom 26.06.2018.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 30 Sekunden.
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Sicherheit auf Flugreisen Wichtige Informationen zum Aufgabe- und Handgepäck

Hätten Sie gewusst, dass Sie ganz gewöhnliche Batterien nicht in Ihren Koffer packen dürfen? Im «Kassensturz»-Studio schaffte Roman Frick, Sicherheitschef des Flughafens Zürich, einen Überblick rund um das Thema Sicherheit und Fluggepäck. Lesen Sie hier die Zusammenfassung.

Das Beispiel im «Kassensturz»-Beitrag zeigt: Ein starker Akku wie zum Beispiel für einen Rollstuhl kann am Flughafen enorme Probleme bereiten. Wie verpackt und transportiert man so etwas richtig?

Bei Akkus über 160 Wh entscheidet die Airline. Beim Einchecken weiss die Person am Schalter Bescheid, wie die entsprechende Airline den Transport solcher Akkus handhabt. Falls sie im Koffer eingecheckt werden, wird auf dem Akku ein Kleber angebracht. So erkennt der Mitarbeiter, der den Akku beim Durchleuchten entdeckt, dass er den Akku im Koffer belassen kann. Noch besser ist es, sich bereits vorgängig bei der Airline zu erkundigen. Die Swiss transportiert Akkus nur bis zu einer Obergrenze von 300 Wh.

Was gilt allgemein für Akkus?

Es gibt eine einfache Grundregel: Lose Akkus gehören ins Handgepäck. Im Koffer sind Akkus nur erlaubt, wenn sie im zugehörigen Gerät eingesetzt sind. So sind sie geschützt gegen Beschädigung und damit gegen Kurzschluss. Diese Regel gilt auch für ganz normale Batterien. Ebenfalls ins Handgepäck gehören Powerbanks. Die Überlegung dahinter: In der Kabine lässt sich ein allfälliger Akkubrand bekämpfen – im Gepäckraum nicht.

Was geschieht, wenn lose Akkus im Koffer transportiert werden?

Sie werden beim Scanning des Gepäcks festgestellt und dem Koffer entnommen. Entweder werden sie vernichtet oder für die Besitzerin oder den Besitzer bis zur Abholung bei der Rückkehr aufbewahrt. Der/die Reisende wird im Gepäck ein informierendes Schreiben finden.

Was gilt für entzündbare Produkte?

Gaskartuschen beispielsweise und Brennpaste sind weder im Aufgabe- noch im Handgepäck erlaubt. Feuerzeuge und Zündhölzer gehören ins Handgepäck. Jede Person darf auf sich ein Feuerzeug, beziehungsweise eine Packung Zündhölzer tragen.

Was gilt für Messer und andere scharfe Gegenstände?

Für Messer und andere spitze, scharfe Gegenstände wie Nagelfeilen oder Nagelscheren gilt die Grenze von 6 cm. Eine Klinge von bis zu 6 cm darf im Handgepäck mitgenommen werden – längere gehören ins eingecheckte Gepäck. Das typische Schweizer Sackmesser liegt noch knapp unterhalb dieser Grenze.

Zurückbehaltene Messer können gegen Gebühr deponiert oder je nach Grösse von der Sicherheitskontrolle aus nach Hause geschickt werden.

Was gilt für Flüssigkeiten?

Hier gilt die Regel: Im Koffer sind Flüssigkeiten zugelassen – im Handgepäck sind sie nur limitiert erlaubt. Erlaubt sind sie in Behältnissen von maximal 100 ml. Sämtliche mitgenommenen 100ml-Behältnisse müssen im 1-Liter-Plastikbeutel, der bei der Sicherheitskontrolle abgegeben wird, Platz finden. Was nicht reinpasst, darf nicht mit. Als Flüssigkeiten gelten auch Gels, Crèmes, Pasten und Sprays sowie gewisse Nahrungsmittel (Zum Beispiel Weichkäse, Mayonnaise, Konfitüre).

Wichtig: Hier ist die Rede von Regeln in Europa. Bei aussereuropäischen Flügen können Reisende an andern Flughäfen mit anderen, unter Umständen strengeren Regeln konfrontiert sein. Es ist sinnvoll, sich im Zweifelsfall vorgängig bei der Airline nach Einzelheiten zu erkundigen.

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