Vor rund acht Jahren hat die Post die Laschenwerbung eingeführt. Dabei wird ein Werbeflyer nicht vollständig im Briefkasten versenkt, sondern es hängt noch eine Lasche heraus. Eine Einladung für Einbrecher, ärgert sich Martin Boess, Direktor der Schweizerischen Kriminalprävention.
«Jeder Hinweis, dass ein Briefkasten noch nicht geleert wurde, ist auch ein Hinweis für Einbrecher.» Die Schweizerische Kriminalprävention erhält regelmässig Anfragen von verärgerten Leuten, ob gegen die Laschenwerbung nichts unternommen werden könne.
Die Antwort ist auch für Martin Boess unbefriedigend – denn verbieten kann man der Post diese Art von Werbung nicht.
Kein freiwilliger Verzicht
Freiwillig verzichten will die Post nicht. «Wir sind keine Zensurbehörde, die über Webemassnahmen entscheidet und gewisse erlaubt und andere verbietet», sagt Post-Sprecher Oliver Flüeler dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1.
Denn verärgerte Empfänger seien nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite sei die Werbeindustrie: «Schweizer Firmen wollen ihre Produkte bekannt machen. Dafür ist die Laschenwerbung eine Möglichkeit.»
Nur von Montag bis Freitag
Dass die Post die Laschenwerbung nur von Montag bis Freitag verteilt und die Pöstler anweist, die Laschen am Folgetag ins Brieffach zu stossen, ist für besorgte Kundinnen und Kunden nur ein schwacher Trost.
Denn auch wenn die Lasche nur einen Tag am Briefkasten hängt, kann sie für Einbrecher eine willkommene Einladung sein, nicht nur den Briefkasten, sondern auch die zugehörige Wohnung zu leeren.