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Wohnung hüten: Keine Panik vor Schäden
Aus Espresso vom 22.07.2016. Bild: Colourbox
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«Ferien ohne Ärger» Wohnung hüten: Keine Panik vor Schäden

Wer auf die Wohnung oder das Haus der Nachbarn aufpasst, braucht sich wegen allfälliger Schäden keine allzu grossen Sorgen zu machen: Das Hüten gilt nämlich als Gefälligkeit - und bei solchen sieht das Gesetz eine reduzierte Haftung vor. Fahrlässig sollten Sie sich dennoch nicht verhalten.

Während der Nachbar an der spanischen Riviera die Füsse in den Sand steckt oder die Wanderwege Österreichs abklappert, gibt es in seiner Wohnung Einiges zu tun: Pflanzen müssen gegossen, der Briefkasten geleert und das Büsi versorgt werden. Dumm nur, wenn während dem Hüten ein Unglück passiert.

Eingeschränkte Haftung

Eine kleine Unachtsamkeit reicht und schon liegt die teure Vase in tausend Scherben auf dem Boden. Es steht Ihnen natürlich frei, die Vase zu ersetzen. Verpflichtet sind Sie dazu jedoch nicht.

«Ferien ohne Ärger»

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Nützliche Tipps, damit Sie Ihre Reise und Ferien geniessen können, finden Sie hier.

SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner sagt dazu: «Grundsätzlich ist das Hüten der Nachbarswohnung eine sogenannte Gefälligkeit - und bei solchen sieht das Gesetz eine reduzierte Haftung vor. Das heisst: Nur wer grob fahrlässig handelt und sich absichtlich anders verhält als ihn der Nachbar angewiesen hat, ist haftbar.»

Wenn Sie also beispielsweise die Blumen überhaupt nicht giessen und vertrocknen lassen, kann der Nachbar unter Umständen verlangen, dass Sie ihm die Pflanzen ersetzen. Und falls Sie die teure Vase aus grober Fährlässigkeit zerbrochen haben, könnte der Nachbar allenfalls verlangen, dass Sie ihn dafür zum Teil entschädigen. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Ihr Kind in der Nachbarswohnung mit einem Ball spielen lassen.

Wenn Sie hüten, gilt Ihr Sorgfaltsmassstab

Wenn Sie während Ihrer Ferien die Wohnung dem Nachbarn überlassen, können Sie nicht erwarten, dass er gleich sorgfältig mit Ihren Sachen umgeht wie Sie.

«Es gilt der Sorgfaltsmassstab desjenigen, der hütet», sagt Gabriela Baumgartner. «Wer also zu Hause eine heikle Pflanze oder allenfalls schwierig zu pflegende Tiere hat, sollte sich jemanden zum Hüten suchen, der das wirklich kann.»

Haustiere: Anlaufstelle kennen

Materielle Schäden sind eine Sache. Was aber, wenn es der Katze des Nachbarn plötzlich schlecht geht - oder sie gar von einem Auto überfahren wird? Auch hier gilt: Wenn Sie sich korrekt verhalten, kann Ihnen der Nachbar daraus keinen Strick drehen.

Wichtig ist, dass Sie wissen, wohin Sie sich in einem solchen Fall wenden müssen. Lassen Sie sich Adresse und Telefonnummer des zuständigen Tierarztes geben und fragen Sie Ihren Nachbar, was Sie tun sollen, falls das Tier krank wird oder stirbt.

Erreichbarkeiten klären

Bevor Ihr Nachbar in die Ferien fährt und Sie seine Wohnung zum Hüten übernehmen, sollten Sie zwingend klären, wie und wo der Nachbar in seinen Ferien erreichbar ist. Ebenso gehört es dazu, dass er Ihnen die Nummer einer Ansprechperson in der Schweiz hinterlässt - dies kann insbesondere dann wichtig sein, wenn sich die Rückkehr des Nachbarn aus welchem Grund auch immer verzögert.

Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich vom Nachbar auch gut instruieren und klären Sie mit ihm mögliche Eventualitäten.

Wer selber wegfährt und die Wohnung den Nachbarn überlässt, sollte folgende Punkte befolgen:

  • Eigene Telefon-Nummer hinterlegen und Nummern von Angehörigen
  • Angehörige informieren, dass der Nachbar einen Schlüssel hat und zur Wohnung schaut
  • Nachbar gut instruieren
  • Wertvolle Gegenstände wegstellen oder wegschliessen
  • Pikettnummern der Hausverwaltung hinterlegen
  • Bei Tieren: Dem Nachbarn die Nummer des Tierarztes geben

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