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Zahlung für Ballettstunden: CS vermutet Geschäfte mit Syrien
Aus Espresso vom 08.11.2016. Bild: SRF
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Geld Zahlung für Ballettstunden: CS vermutet Geschäfte mit Syrien

Die Mutter von Siria gibt als Zahlungsgrund für Nachhilfe- und Ballettstunden bei der Credit Suisse den Vornamen der Tochter an. Das lässt bei der Grossbank die Alarmglocken läuten: Sie weigerte sich, die Zahlung vorzunehmen, wegen Sanktionen gegen das Kriegsland Syrien.

Der Fall der Familie D’Andrea erinnert an denjenigen eines Kuba-Reisenden, den der «Kassensturz» letzten Frühling publik gemacht hat. Dieser hatte Geld zurückzahlen wollen, welches er sich während der Reise geliehen hatte. Weil beim Zahlungsgrund das Wort «Kuba» vorkam, stellte sich die Credit Suisse quer. Sie vermutete damals offenbar einen Verstoss gegen das US-Embargo gegen das Land. Kommentieren wollte die Credit Suisse den Fall damals nicht.

«Kassensturz» vom 29.03.16

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Credit Suisse setzt «regulatorische Vorschriften» um

Gleich verhält es sich im Fall der Familie D’Andrea. Auch hier beantwortet die Grossbank keine Fragen zum Fall. Sie verweist in einer schriftlichen Stellungnahme auf die Geschäftspolitik, «sämtliche regulatorischen Vorschriften umzusetzen». Wo vorgeschrieben ist, Zahlungen an Ballettschulen und Nachhilfelehrer mit dem Vornamen des Kindes als Zahlungsgrund nicht auszuführen, lässt die Credit Suisse offen.

Die Tochter Siria kam eines Tages vom Ballett heim, erinnert sich die Mutter im Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Da sagte sie, die Lehrerin habe erwähnt, die Stunden seien noch nicht bezahlt. Wenige Tage später erhielt die Familie einen Brief der Credit Suisse, wonach sie den Zahlungsgrund «SIRIA» erklären müssten, bevor die Zahlung ausgeführt werden könne.

«Ich fühlte mich wie eine Schwerverbrecherin!»

Die Mutter versuchte, dies am Schalter der Bank zu erledigen – erfolglos. Auch eine erneute Zahlung mit anderem Zahlungsgrund wurde abgelehnt. Sie meldete sich schliesslich telefonisch bei der Credit Suisse. Die Mitarbeiter am Telefon seien sehr höflich gewesen, sagt die Mutter. Sie habe sich dennoch wie eine Schwerverbrecherin gefühlt.

Und als in einem erneuten Brief der Credit Suisse eine Zahlung definitiv abgelehnt wurde, reichte es der Mutter: Sie löste das Konto auf und wechselte zu einer anderen Bank. Hier funktionieren die Zahlungen für die Tochter seither reibungslos. Steine in den Weg gelegt wurden der Familie beim Wechsel seitens Credit Suisse keine: «Ich wurde nie nach einem Grund gefragt. Mir wurde nur gesagt, man verstehe den Wechsel.»

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