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MS-Stammzelltherapie wird von Krankenkassen übernommen

Seit 1. Juli ist die autologe Stammzelltransplantation für die Behandlung von Multipler Sklerose kassenpflichtig.

Das Warten hat ein Ende: Das Eidgenössische Departement des Innern hat entschieden, dass die autologe Stammzelltransplantation (aHSCT) im Rahmen einer Registerstudie vorerst bis am 30. Juni 2024 durchgeführt werden kann und bis dahin auch von den Krankenkassen vergütet werden muss.

MS-Betroffene können die Therapie künftig im Universitätsspital Zürich durchführen lassen.

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