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Summerjob: Angemessene Arbeit für Jugendliche.
Reuters
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Lohn für Sommerferienjobs ist Verhandlungssache

Viele Kinder und Jugendliche nutzen die Sommerferien, um mit kleinen Jobs ihr «Sackgeld» aufzubessern. Diese Jobs sind sehr begehrt und daher schon früh vergeben. Die Sommerferienjobs variieren zudem je nach Alter des Kindes oder des Jugendlichen. Der «Ratgeber» klärt die rechtliche Situation.

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Dies müssen Sie wissen, wenn Sie einen Sommerjob zu vergeben haben oder sich um einen bemühen:

  • Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche stundenweise für leichte Arbeiten eingesetzt werden. Ausnahmen gelten bei kulturellen, künstlerischen oder sportlichen Aktivitäten.
    Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche ganztags arbeiten. Sie dürfen jedoch bis zum vollendeten 18. Altersjahr nicht für gefährliche Arbeiten eingesetzt werden.
    Nacht- und Sonntagsarbeit sind für Jugendliche verboten.
  • Seit dem 1. Januar 2015 müssen Jugendliche bis 25 Jahre nicht gegen Unfall versichert werden, wenn das Einkommen 750 Franken pro Jahr nicht übersteigt.
  • Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich für den Schaden aufkommen, die er absichtlich oder fahrlässig verursacht hat.
  • Ist es unverschuldet zu einem Schaden gekommen, haftet grundsätzlich der Arbeitgeber.
  • Der Lohn ist Verhandlungssache.

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