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In einer Patientenverfügung hält ein Patient seinen Willen fest.
Keystone
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Patientenverfügung mit Hausarzt ausfüllen

In einer Patientenverfügung hält man fest, wie man behandelt werden will, wenn man seinen eigenen Willen nicht mehr selber äussern kann. Häufig in Zusammenhang mit lebensverlängernden Massnahmen. Gemäss Medizinern sind viele Vorlagen für Verfügungen jedoch nutzlos.

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Die Gründe dafür: Die Patientenverfügung steht nicht zur Verfügung, wenn man sie braucht, sie ist unklar oder unvollständig formuliert, es ist nicht ersichtlich, ob der Patient aktuell immer noch die gleiche Meinung hat oder es kommen Konflikte auf, wer vertretungsberechtigt ist.

«Patientenverfügungen sind sehr sinnvoll», kontert Hausarzt Thomas Kissling, «es braucht aber unbedingt ein Gespräch dazu. Sei es mit der Vertrauensperson, welche aufgeführt ist oder mit dem Hausarzt. Was ist die Meinung des Verfassers, was sind die Wünsche, was ist das Hauptziel.»

Thomas Kissling ist froh, wenn seine Patienten ihm um Rat fragen. Für ihn ist das Sprechen über die Patientenverfügung mit der Vertrauensperson fast noch wichtiger als das Dokument selber.

Folgende Punkte soll man beachten:

  • Sprechen Sie mit Ihrer Vertrauensperson über den genauen Inhalt der Patientenverfügung und Ihre Wünsche für den Fall der Fälle.
  • Werden Sie sich selber klar, was Ihre Wünsche in einer Notfallsituation sind (Was will ich? Was will ich auf keinen Fall? Was ist für mich noch ein lebenswertes Leben?)
  • Immer daran denken: Falls man selber nicht mehr mitteilen kann, was man will, müssen die Angehörigen entscheiden. Mit einer Patientenverfügung nimmt man ihnen diesen schweren Entscheid ab.
  • Um eine Patientenverfügung auszufüllen muss man nicht alt und/oder krank sein. Füllen Sie, auch wenn Sie kerngesund sind, eine einfache Patientenverfügung aus.
  • Alle ein bis drei Jahre sollte man die Patientenverfügung erneuern. Wichtig: Die Vertrauensperson darüber informieren.
  • Am besten bewahrt man die Patientenverfügung zu Hause bei den eigenen Dokumenten auf. Eine Kopie geht idealerweise an den Hausarzt und eine an die Vertrauensperson.
  • Im Portemonnaie einen Zettel aufbewahren, auf dem steht, dass man zu Hause oder beim Hausarzt eine Patientenverfügung hinterlegt hat.

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