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Das Bundesgericht korrigiert den Kanton Bern. Er verstosse mit dem neuen Polizeigesetz gegen übergeordnetes Recht. So zum Beispiel die sogenannte «Lex Fahrende». Dieser Passus hätte der Polizei erlauben sollen, unbewilligte Plätze mit Fahrenden innert 24 Stunden zu räumen.
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