Ausserdem:
- Ampelsystem im Bahnhof Bern verschwindet
- 13 Kandidierende für Walliser Regierungswahlen
- 2'000 Franken Busse für Wakeboarder auf dem Walensee
Die Kosten eines Polizeieinsatzes dürfen nicht gleichmässig auf die Teilnehmer einer «unfriedlichen» Demo überwälzt werden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es hob den entsprechenden Absatz im Luzerner Polizeigesetz auf. Dem Veranstalter dürfen jedoch Polizeieinsätze verrechnet werden.
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Ausserdem: