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Wohnen neben einer Starkstromleitung: oft Anlass für Streitigkeiten.
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Entschädigung wegen Stromleitung: Aargauer Ehepaar erhält Recht

Die Stromnetzbetreiberin Swissgrid muss die Hausbesitzer aus Niederwil statt mit 550 Franken mit 340'000 Franken entschädigen. So viel weniger wert sei die Liegenschaft wegen der Starkstromleitung, sagt das Bundesgericht und korrigiert den Entscheid der Vorinstanz. 

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