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Sexualkundeunterricht sei auch im Kindergarten zulässig, sagt das Bundesgericht.
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Sexualkunde an Basler Schulen bleibt Pflicht

Auch das Bundesgericht hat Beschwerden von Eltern abgewiesen, die eine Dispens für ihre Kinder verlangten. Sexualkunde sei kein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte, sagt das Gericht und stützt damit das Basler Erziehungsdepartement.

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