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Natur- und Heimatschutz werden nicht eingeschränkt
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Natur- und Heimatschutz werden nicht eingeschränkt

Der Bündner Grosse Rat einigt sich nach zähen Diskussionen auf das neue Natur- und Heimatschutzgesetz. Damit sind Eigentümer von Bauten, die bereits unter Schutz stehen, weiterhin verpflichtet, diese vor dem Zerfall zu retten.

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