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Asbestopfer demonstrieren im Mai 2013 in Genf.
Keystone
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Neue Hoffnung für Schweizer Asbestopfer

Die Arbeit an einem Tankstellenshop ist streng und schlecht bezahlt. Nun haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften erstmals auf einen nationalen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt, der Mindestlöhne, Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen regelt.

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Die Angehörigen von Asbestopfern können doch noch auf Entschädigung hoffen. Das Bundesgericht beugt sich dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte die Schweiz vergangenes Jahr wegen der Verjährung von Asbestfällen gerügt. Jetzt hat das Bundesgericht einen ursprünglich als verjährt erachteten Fall wieder an die Richter zurückgewiesen.

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