Im Beitrag «Psychische Gewalt an Kindern» heisst es, der Bundesrat habe eine Vernehmlassung eröffnet zur Frage, ob der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch verankert werde. Das ist falsch. Richtig ist, dass der Bundesrat dazu im September eine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Wir entschuldigen uns.
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Fehlerkorrektur Korrigendum zum Beitrag «Psychische Gewalt an Kindern»
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