Präzisierung zum Zeitzuschlag:
Der Bundesrat schlägt bei Arbeitsplanänderungen, die weniger als zwei Wochen vor dem Einsatz angekündigt werden, einen Zeitzuschlag von 25 bis 50 Prozent vor.
Die Kommission will hingegen bereits bei Änderungen weniger als vier Wochen vor dem Einsatz einen Zuschlag, der aber auf 25 Prozent beschränkt wird.