Oltens Ronny Keller war am 5. März 2013 im 2. Halbfinal-Spiel der NLB gegen Langenthal nach einem Check von Stefan Schnyder unglücklich kopfvoran in die Bande gestürzt. Dabei zog er sich schwere Verletzungen am Brustwirbel zu und wird gelähmt bleiben. Die Beurteilung des schweren Unfalls durch Einzelrichter Reto Steinmann hat nun ergeben, dass Schnyder kein Foul zur Last gelegt werden kann.
Keller war «Initiator des Körperkontakts»
Mithilfe der TV-Bilder sowie durch ein Gutachten der Gruppe für Unfallmechanik begründete Steinmann seinen Freispruch wie folgt: «Initiator des Körperkontakts ist Keller in gefährlicher Distanz zur Bande gewesen, nicht Schnyder. Zwar ist auszumachen, dass Schnyder während der Kollisionsphase mit der rechten Hand eine Stossbewegung vornimmt. Angesichts der (ultrakurzen) zeitlichen Verhältnisse konnte Schnyder in dieser Situation jedoch nicht erkennen, dass sein Gegenspieler bereits ausgehebelt war.»
Folgen für die Justiz
Gegen das Urteil kann innert 5 Tagen Rekurs eingereicht werden. Es ist zudem von Bedeutung für das Strafverfahren gegen Schnyder, das von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wegen schwerer Körperverletzung von Amtes wegen eröffnet worden war. Oberstaatsanwalt Felix Bänziger hatte angedeutet, dass das Urteil des Einzelrichters in seine Entscheidungsfindung einfliessen könnte.
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