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Gericht gibt Spielerin Recht «Fall Göthberg»: Der TAS stärkt den Mutterschutz

Der Internationale Sportgerichtshof hat in einem Urteil mit grosser Tragweite zugunsten der Spielerin entschieden.

Es war ein wegweisendes Urteil, welches der Internationale Sportgerichtshof TAS am Mittwoch fällte: Das Gericht entschied, dass Lazio Rom seiner ehemaligen Verteidigerin Maja Göthberg Schadensersatz zahlen muss. Der italienische Klub sei unrechtmässig von einem Vertrag zurückgetreten, nachdem die Schwedin ihre Schwangerschaft mitgeteilt hatte.

Der TAS stellte fest, dass bereits vor der Offenlegung der Schwangerschaft ein rechtsverbindlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen war – auch ohne Unterschrift. Dafür müsse kein unterzeichneter oder registrierter Vertrag vorliegen. Das Gericht erklärte weiter: «Der Verein begann genau in dem Moment, als er von der Schwangerschaft der Spielerin erfuhr, die Gültigkeit des Vertrags zu bestreiten.» Lazio muss Göthberg, die gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber geklagt hatte, nun knapp 70'000 Euro zahlen.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Laut der Spielergewerkschaft FIFPRO hat Göthberg ein Verfahren angestrengt, das «die künftige Anwendung von Schutzbestimmungen bei Schwangerschaften im Profifussball prägen könnte». Göthberg hatte in der Saison 2023/24 für Lazio gespielt und war mit dem Klub in die Serie A aufgestiegen.

Der Fall gilt als potenziell richtungsweisend für den Umgang mit Schwangerschaften im Profifussball und könnte laut FIFPRO künftig massgeblich beeinflussen, wie Schutzrechte für Spielerinnen umgesetzt werden.

Fifa führte Mindeststandards ein

Seit fünf Jahren gibt es obligatorische Mutterschutzregeln der Fifa, welche weltweit verbindliche Mindeststandards umfassen, wie zum Beispiel 14 Wochen bezahlte Elternzeit, ein striktes Kündigungsverbot oder auch die Garantie, dass man nach der Schwangerschaft wieder im gleichen Klub spielen darf. Diese Regeln gelten auch in der Women's Super League (WSL). Einige WSL-Klubs gehen über das obligatorische Minimum der Fifa hinaus und bieten ihren Spielerinnen zusätzlichen Schutz im Falle einer Schwangerschaft.

Radio SRF 3, Bulletin, 25.6.26, 18:45 Uhr ; 

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