Der Internationale Sportgerichtshof TAS gab am Montag dem Einspruch des Klubs gegen die von der Uefa verhängte Sperre statt. Die Geldstrafe wurde von 30 Millionen Euro auf 10 Millionen reduziert.
Der TAS sah es nach dreitägiger Verhandlung als erwiesen an, dass City gegen Artikel 56 des Financial Fairplay (FFP) verstossen und nicht ausreichend mit dem Finanzkontrollgremium der Uefa kooperiert hätte. Nicht erwiesen sei der Vorwurf, Manchester habe unrechtmässige Geldzuwendungen durch seine arabischen Investoren erhalten.
Wegen «finanzieller Mittel» trotzdem Busse
Die deshalb vom Kontrollgremium am 14. Februar auferlegte zweijährige Europacup-Sperre für die Mannschaft um Trainer Pep Guardiola sei daher unangemessen gewesen.
Eine Geldstrafe sei dennoch zu zahlen, betonte der TAS mit Verweis auf die «finanziellen Mittel» des Klubs sowie die Bedeutung der Kooperation mit den ermittelnden Institutionen, die City verweigert habe. Manchester hatte die Vorwürfe bestritten und war vor den TAS gezogen.